Meibom.
869
deren Abt Widerat von Fulda dem Edeln Werenhardus eine HufejiiTungeda und eine Hufe zu Meli enbrunnen überlässt, dann be-gegnet uns der Namen des Orts wieder 1319 als Ziel eines missglücktenRaubzugs derer von Treffurt, und scheint in der Zwischenzeit mit derLupnitzer Mark, zu welcher er ohne Zweifel gehörte, in Wan gen heim-gehen Besitz gekommen zu sein, wenigstens tragen die Herren v. .Wan-genheini schon 2 Jahre spater 1321 Meibom mit anderen altväterli-chen freien Besitzungen den Grafen vonOrlamünde zu Lehn auf, undwird Meibom seitdem in den Lehnbriefen des Wintcrstein'schen Stam-mes über ihren Theil am Schlosse Wangenheim unter den zugehörigenDörfern stets aufgeführt, während die vetterliche Theilungs-Urkunde derFischerei zu Meibom ausdrücklich erwähnt, mit der es wie von Alters-her gehalten werden soll, aber Hans der Aeltere in seiner väterlichenDisposition 1469 neben den Fischwassern nur noch der Mühle zu Mei-bom als seines-Besitzthums, abgesehen von den geistlichen Lehen überKirche und Pfarre, erwähnt. Und in der That scheint schon seit jenerZeil und vielleicht schon früher der W ange n h ei m'sche Besitzstand inMeibom sich auf das Patronatrecht, die Mühle und respective das Fisch-\vas?er zu beschränken. Wolff Yeit von Wangenheim führt in sei-nem nach 1553 angelegten eigenhändigen Hansbuche in dem „Verzeich-nis« was noch zu losen ist" unter Nr. 12 wörtlich an:
Item Meibom das dorff Sol versaezet Seyn vmb eyn Tonne pingerHeller (w T as darunter für eine Summe zu verstehen, wissen wir nichtzu erklären) den von Farnrode das hat mir Wolff Veiten vonWangheim er Gunter itzo weilandt ir Kirchendiener gewesen inbeisein Asmus vom Steins gesaget dass er den hauptbrieff habeSeibern vfgeschrieben bey hansen vnd lypsen von Farnrode.Zudem so haben es die von Farnrode In newlicher Zeit vom Aptvon Fulda In die lehn entpfangen, So wir von Wangheym Solchdorff vor langen Jaren vnd noch von den Chur- vnd Fürsten vonn Sachs-sen zu lehen haben vnd entpfangen. Zum dritten so haben sonderZweiftel vnser voreitern ihnen zum zeichen der ablosunpe die bestenvnd furnehmsten stücke herraus Ihnen fürbehalten vnd wir auch nochhaben Als die pfarre zu Meibom zuverleihen, die Mollen ist vnser,das fornwasser (i. e. Forellenwasser) eyne grosse lenge, das geholczeam herrenbergk etc. das wir noch alles In posses, gebrauch, vnd ge-were haben, Daraus wol nach laudt dem vorigen abzunehmen ist,das es zu losen stehet.
Trotz dieser Ansicht des Wolff Veit über die Einlösbarkeit vonMeibom scheint doch in dieser Beziehung weder von ihm, noch von ir-gend einem seiner und seiner Vettern Nachkommen ein darauf gerichteterVersuch gemacht zu sein.