Haina.
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der Gerichte im Jahre 1708. Darum wohnte hier auch der Scharfrichternnd hatte die Abdeckerei von den Senioren beider Stämme zu Lehn; esverblieb auch die Richtstätte in hochnothpeinlichen Sachen zu Hayna,wo 1718 zum letzten Male ein Räuber und Dieb aufgehängt wurde (Brück-ners Kirchen- und Schulstaat III, Heft II, p. 36).
Kach der Lehnsspecification von 1844 besass der Winterstein'scheStamm an Hayna noch:
1. die als Afterlehn ausgethane Abdeckerei, deren Bannrecht sich überdie ' gesammten Wangenheim'schen Gerichte erstreckte, und vonwelcher als jährliche Recognition
12 Paar Handschuhe,
16 Pfund Fett,
22 Pfund Haare und
4 Pferdeschwänzean das Jagdzeughaus des III. Viertels in Winterstein geliefertwerden mussten, welche zuletzt mit jährlich 4 $ 3 f 3 S> reluirtwurden.
2. Das IV. Viertel besass mit dem Stamme Wangenheim gemein-schaftlich die Mittelwaldung im Vorderhain, während von der Holz-berechtigung in der herrschaftlichen, früher Erffaschen, Forst desHinterhains, welche in der Theilung von 1513 diesem Viertel zurHälfte zugetheilt war, während das I. und II. Viertel die andereHälfte besass, sich nichts erhalten hatte.
3. an gutsherrlichen Gefällen hatte das IV. Viertel aus Hayna 1 MalterKorn und 1 Malter Gerste Hager Maass, l 3 / 4 Gänse und 2'/2 Mi-chaelis-Hähne zu erheben.
Patronat-Recht und Jagd stand dem Stamme Wangen heim zu.
Gegenwärtig beschränkt sich das Wangenheim'sche Besitzthumin Hayna auf den in Folge der Theilung der Haynichs-Forsten erlangtenprivativen Besitz des Vorderhains für die I. Branche des III. Viertels,welche in die Güter des IV. Viertels nachgefolgt ist, und begreift dieserForstort nach der neuesten Vermessung 190 Acker 114,3 QR.
7. Haynich, die Waldungen.
Die Waldungen am Haynich, oder wie die Lehnbriefe sich ausdrü-cken „Das Gehultz am Heynich" machten von unvordenklichen Zeitenher ein Zubehör der Herrschaft Wangenheim aus, welches nach derTheilung des Geschlechts in die beiden Stämme Wangenheim und Win-terstein, und nachdem einzelne Theile auch den Burgmännern zu Wan-genheim zu Lehn gegeben waren, theilweise auch zwischen beidenStämmen getheilt, theilweise aber auch bis auf die neueste Zeit in unge-