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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. I. Abtheilung.

in den Wangenheim'schen Gerichten zu der Schmiede-Innung zu Havnagehörten.

Hayna scheint nun, abgesehen von dem Waldbesitze der Herren 7,Erffa im Hinterhaine, seit dem Anfange des 14. Jahrhunderts ausschliess-lich im Besitze der Herren von Wangenheim sich befunden zu haben,wie die Orlamündeschen Lehnbriefe von 1321 und 1335 bezeugen. 1349besass es Ludwig VII., der Stammvater des Stammes Wangenheim idessen Sohn Friedrich V. von Wangenheim in einigen Urkunden1391 und 1392 als Fritz v. Wangenheim, genannt von Hayn, be-zeichnet wird. Schon sein Vater Ludwig VII. hatte 1362 dem Land-grafen Balthasar ein Vorkaufsrecht an Hayna mit der Zusicherung ver-sprechen müssen, das Seinige zu thun, um die Fuldasche Lehnsherrlicn-keit über Hayna an das Landgräfliche Haus zu bringen, und so erscheintdann später die Marktgerechtigkeit in Hayna wieder in den LandgräflichThüringenschen Lehnbriefen für den Stamm Wangenheim-Wangen,heim, während gleichzeitig Hayna das Dorf mit Gerichten, Triften undaller seiner Herrlichkeit fortwährend einen Hauptbestandteil der Güterdieses Stammes ausmachte, welche er von Fulda zu Lehn empfing.

Friedrichs V. Enkel Hans, Ritter Jacobs Sohn, hatte seinenSitz zu Haina genommen, und seinen Schwestern Anna und Jutta wa-ren 10 Schock Groschen aus dem Geschoss zu Hayna als Jahres-Renteverschrieben. Nachdem Bernhard alle Güter des Stammes Wangen-heim in seiner Hand wieder vereinigt hatte, und seine Söhne das väter-liche Erbe theilten, behielten die beiden von seinen Söhnen Hans undGeorg abstammenden Branchen des Stammes Wangenheim Antheil anHayna, und bestand dort auch noch ein Rittersitz fort, welchen 1650die Witwe Catharina von Wangenheim geborene von Tangel(wahrscheinlich die kinderlose Gemahlin des vor 1644 verstorbenen HansFriedrich, Reinhards Sohn von der zweiten Branche) bewohnte.Dieser Rittersitz ist später dismembrirt und veräussert, Dorf, Gerichts-,Erb- und Lehnherrlichkeit ging aber mit dem Ankaufe der Wangen-heim-Wangenheim'sehen Güter durch den Geheime-Rath von Uech-tritz in den Jahren 1738, 1743, 1747 und 1771 in dessen Besitz über,dessen Sohn die Güter 1794 wieder an den Oberhofmarschall GeorgAugust v. Wangenheim zu Hannover verkaufte, welcher dieselbenseinem am 21. October 1851 kinderlos verstorbenen Sohn, dem GrafenGeorg von Wangenheim hinterliess, aus dessen Verlassenschaft dannauch Hayna in die Hände des Hrn. von Behr-Negendank zu Pas-sow als Mitbelehnten übergegangen ist, insoweit dort noch Alt-Wangen-heim-Wangenheim'scher Besitz befindlich gewesen sein sollte.

Uebrigens war Hayna lange Zeit der Sitz der Gesammt-Gerichtebeider Stämme und der Wohnort des Gesammt-Richters bis zur Theilung