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III. Buch. I. Abtheilung.
3 Acker 7 QR. Schloss- und Hofräume,25 „ 127 „ Gärten und Teiche,556 „ 30 „ Ackerland,95 ,, 13 ,, Wiesen und39 „ 1453/ 4 „ Holzung.Diese Maasse scheinen damals in grossen Ackern zu 160 QR-, dieRuthe zu 16 Fuss gerechnet zu sein, und bilden diese Grundstücke jetztdas v. Trützschler'sche Gut Grossenbehringen.
6. Haina.
Haina wird uns zuerst in der Urkunde des Deutschen KönigsConrad genannt, welche zwischen die Jahre 917 und 920 fällt undvermöge deren derselbe seine väterlichen Güter in Hagen (d. i. unserHaynaJ und in Sumerde (d. i. Sömmerda) dem Stifte Fulda zumEigenthume übergibt (Reg. 5 der I. Sammlung), während dieses Stift zwi-schen 1166 und 1170 hier auch von seinem Dienstmanne Bobbo vonSonneborn, nebst anderen Allodien desselben, dessen zu Hagen bele-genen Höfe und eine Mühle zu Aldenhagen schenkungsweise erwart,und an diesem Orte eine Villication oder Meierei eingerichtet hatte, welcheeinen bedeutenden Hebungs-Bezirk umfasste. Nach den noch vorhandenenvom Mönch Eberhard stammenden Hebe-Begistern umfasste derselbe 6Landgüter, 13 Lehnhufen, 75 eigenbehörige Leute (lidi) und ausserdem133 gegen Zins ausgethane Hufen, 26 freie Colonisten, deren sechs 3Schweine und 3 Schafe, die übrigen 20 aber baares Geld 10 Schilling(siclus) jeder jährlich zinsten, auch 120 slavische Bauern, welche wolleneund leinene Laken (panni et lodices), daneben aber jeder 1 Scheffel Haferund 1 Huhn liefern mussten, 1 Schmiede, 6 Mühlen und 8 von der Curiedes Abts abhängige Kapellen gehörten dazu, die Zehnten brachten jährlich45 Fuder Getreide und ausserdem noch 50 einzelne Scheffel auf u. s. w.
Schon frühzeitig scheint das Stift Fulda diese entfernte und schwerzu verwaltende Villication wieder an verschiedene edle Familien des Lan-des nach Dienstmannsrecht weiter vergeben zu haben, wie aus den inder ersten Begesten-Sammlung gegebenen Urkunden (Reg. 44 und 65)hervorgeht. Neben den Herren v. Sonneborn (wahrscheinlich eines Ge-schlechts mit denen v. Erffa, welchem Geschlechte auch der Dudo deAldenhagen angehörte, der mit seinem Bruder Härtung de Erfaha1170 neben Berthous de Wangenheim als Fuldascher Ministerialeauftritt) erscheinen nun in dem folgenden Jahrhunderte eben diese Herrenv. Erfa, die Grafen v. Brandenburg, die Herren v. Treffurt, dieHerren v. Salza, die Herren v. Wangenheim u. s. w. im Besitze derzu der alten Villication Hayna gehörigen Güter als Fuldasche Vasallen,