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III. Buch. I. Abtheilung.
Land (wie es in den Registern heisst) ergibt, also ungefähr 328 Acker.Die übrigen zum Theil sehr beträchtlichen in verschiedenen Maassen(Hager-, Gothaer-, Eisenacher-Maass) bestimmten Frucht-Abgaben an Ge-mengkorn und Hafer wurden, abgesehen von dem der Pfarre In reichen-den Decem, theils an die Herren von Wangenheim, theils an das StiftHersfeld, an das Domstift und die Klöster in Eisenach, theils an dasKloster Frauensee entrichtet. Das IV. Viertel bezog 1513 aus Gros-senbehringen unter Anderm 26 3 /4 Malter Hafer von Ländereien in denWüstungen von Hütscherode, Weissenborn, am Strutborge und imWenigenfelde.
Die Geldgefälle zu Michaelis und Walpurgis betrugen an Haus- undHofzins abwechselnd von 4 bis zu 20 f und sehr verschieden von derLänderei, sie betrugen 1513 für das IV. Viertel insgesammt 13 Schock15 f 7'/2 Löwen ^ für das IL Viertel, aber um 1550 im Ganzen 4 Schock7 f 11 $). Vom Backhause zu Grossenbehringen kamen 40 f auf,und die Schenke war 1546 zu 70 Schock verpachtet, wovon das IV.Viertel 52 '/ 2 Schock, das IL Viertel aber 17 V2 Schock bezog. Im Jahre1556 betrug die Schenkpacht 50 fl. Eine Haupt-Einnahme für die Ge-richtsherren bildete aber noch der Geschoss, welcher im Ganzen den Be-trag von 45 Schock 22 f 1 $ für Grossenbehringen erreichte.
Wegen der den Herren von Wangenheim ausschliesslich, wie inallen Wangenheim'schen Gerichtsdörfern, zustehenden Schäfereigerech-tigkeit in der Grossenbehringer Feldmark heisst es in dem TheilzettelFriedrich des Mittlern von 1546: „Item an der Triefft alhie zu Gros-senberingen haben wir drei theyl und vnser vetter Lutz der elterden vierdentheyl und wir beide geprudere haben itzundt vnser drei theyimiteinander gleich belegt und in gleicher futterunge," und Lutz des Ael-tern Sohn AVolff Veit sagt in seinem Hausbuche p. 318: „Die Drifft zuGrossenberingen so ich itzundt gegen Heszwinkel gebrauche magkich mit Neunviertel Schaffen belegen laut eynes Vertrags."
Die ganze Schäferei umfasste daher damals 900 Häupter. Da eineMühle in Grossenbehringen nicht vorhanden war, war das Dorf derMühle zu Meibom beigelegt und dahin zwangspfiichtig.
Das ritterliche Geschlecht, welches sich von Beringen nannte, isturkundlich schwer zu verfolgen, da auch ein Zweig der Herren von Mel-dingen sich von Beringen nach dem jetzt von Ketelhodt'schen Be-sitztum Behringen bei Stadt Um nannte, und die] aus unserm Beh-ringen stammende Familie anscheinend auch Öfter den Namen wech-selte, sich z. B, nach ihrer Besitzung von Ballstedt oder auch nacheinem, wahrscheinlich einem Mitgliede des Geschlechts beigelegten Spitz-