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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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III. Buch. I. Abteilung.

zu dem Theil Wangenheim geschlagen wurden, und ungetheilt in denBesitz Apels des Stammvaters des IV. Viertels kamen. Schon damalsmüssen sowohl auf Hütscherode als in Grossenbehringen bebauteWangenheim'sche Gutsgehöfte sich befunden haben, während die vonHör seigau unten im Dorfe bei dem breiten Borne einen Siedelhof mitanderen Gütern als Hersfeld'sches Lehn besassen, welche BalthasarApels von Wangenheim zweiter Sohn, in Hütscherode und Wan-ge nhe im sesshaft, im Jahre 1561 käuflich erwarb. Dass nicht erst durchdie Acquisition dieses s. g. Hörselgauer Gutes das Terrain erworbenwurde, worauf das jetzige Schloss zu Grossenbehringen erbaut istwie man später bei der Ausscheidung des Wangenheim'sehen Familien-und Stammguts und Trennung desselben von dem Weiberlehn und Allodioirrthümlich angenommen hat, geht schon daraus hervor, dass lange eheBalthasar den Hörselgauer Siedelhof erkaufte, sein Bruder Frie-drich, Apels von Wangenheim ältester Sohn, seiner Hausfrau Be-nigna von Griessheim das Mittelhaus im Schlosse zu Behringen alsWitwensitz verschrieben hatte, und 1552 die lehnherrliche Bestätigungdafür erlangte mit der Auflage, dass seine Lehnsfolger dasselbe, wenn esbei seinem Tode noch nicht fertig wäre, für seine Witwe ausbauen sollten.Dieser Friedrich v. Wangenheim, Herzoglicher Bath und Amtmannzu Saltzungen, später auch Mansfeld'scher Hauptmann zu Eislebenund Mansfeld, war aber, wie sein und seiner Ehefrau Benigna vonGriesheim Wappen am Erkner des Saals im Behringer Schlosse zeigt,der Erbauer des neuen Schlosses in Behringen, und die Enkel seinesobengenannten Bruders Balthasar, Johann und Friedrich, mussten,als die von ihm begründete Grossenbehringer Branche mit seinem EnkelFriedrich 1633 ausstarb, der Allodial-Erbin Benigna Elisabeth vonWangenheim, Wolff Conrads von Gräffendorf Hausfrau, nacheinem zwischen ihren Vätern 1587 errichteten Vertrag auf die ex allodioverwendeten Bau-Kosten und bis 1587 zugekauften Ländereien noch 5000fl. vergüten, auch für die seit 1587 zur Erweiterung vom Hof und Gartenaufgekauften Ländereien der Allodial-Erbin billige Vergütung geben, wo-gegen das Schloss selbst als unbestritten zum Lehn- und Stammgut ge-hörig angesehen wurde. Die Jahrszahl unter den beiden Wappen amErkner des Schlosses, welche früher für 1517 gelesen worden ist, dürfteaber wohl 1547 zu lesen sein, da 1552 der Schlossbau, wie aus der oben-angeführten Urkunde sich ergibt, noch nicht ganz vollendet war. Der zudem 1561 zugekauften Hörselgauer Gute gehörige Siedelhof ist aber nichtauf der Stelle des jetzigen Schlosses, sondern unten im Dorfe am breite«Born zu suchen, während das alte Schloss, welches nach einer VerfügungHerzogs Ernst noch im 30jährigen Kriege 1641 in wehrbaren Stand ge-setzt werden sollte, auch unten im Dorfe lag, und, wahrscheinlich eine