Fischbach.
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Hans Bernhardt (starb 19. Novbr. 1701) besass ausser diesem vä-terlichen Erbe auch noch in Gemeinschaft mit Adam Georg v. Wan-genheim zu Sonneborn das ihnen beiden, jedem zur Hälfte, vom Ge-neral-Lieutenant Christoph Adolph wiederkäuflich überlassene Vorder-ont 'Winterstein, und hatte zu dem dafür gezahlten halben Kaufgelde,welches 3212 V2 Thaler betrug, nicht allein das Paraphernal-Vermögen sei-ner Ehefrau geb. von Hopfgarten verweudet, sondern auch 1000 „sßvom Lehnssecretair Rudolphi aufgenommen, und war darüber sonst inSchulden gerathen. Seine Witwe führte die Vormundschaft über die un-mündigen Kinder, starb aber ehe der einzig übrig gebliebene Sohn II ansLudwig mündig geworden war, und es fanden sich nun ausser den Forderun-gen der beiden Schwestern aus mütterlichem und väterlichem Erbtheile mitcirca 3335 Mfl. noch eine gleich grosse Summe väterlicher Schulden, wo-durch dieser Sohn Hans Ludwig, welcher als Herzogl. S.-Meiningen-scher Oberforstmeister im Jahre 1749 unverheirathet starb, bald nach er-langter Alajorennität in grosse Bedrängniss gerieth, aus welcher er sichvergeblich durch eine Anleihe aus der Chatull-Casse der HerzoglichenPrinzen zu Gotha zu retten suchte. Er gerieth in Concurs, seine Güterin Sequester, Fischbach wurde für die Prinzliche Chatull-Casse in Be-sitz genommen, und ihm nur miethweise die Benutzung des FischbacherWohnhauses überlassen. Bei seinem Tode folgten ihm als nächste Ag-naten in die von ihm besessenen Lehngüter die drei noch lebenden SohneHartmann Ludwigs, von welchen jedoch noch vor Begulirung dieserErbschaft Philipp Werner ohne männliche Descendenz 1753 starb, unddarauf dessen jüngster Bruder, der nachmalige Hannoversche General derInfanterie, Georg August (starb 1780) vertragsmässig in die Sonnebor-ner Güter und die väterlichen Antheile an Winterstein folgte, und durchein Arrangement mit den Gläubigern auch das Gut Fischbach wiederacquirirte, insoweit dasselbe noch nicht disstrahirt war, was ohne Zweifelin Ansehung der Langenhainer und Cabarzer Pertinenzien schon geschehenwar, wogegen die Fischbacher Pertinenzien, als dem Wangenheim.Winters tein'schen Stamme lehnpflichtige bäuerliche Grundstücke nochvorhanden waren. Aber auch diese wurden von den nunmehrigen Besi-tzern wieder an Fischbaeher Eingesessene ausgethan, und auch das Wohn-haus und Gehöfte wurde unter gleichen Verhältnissen wieder veräussert,womit das Rittergut Fischbach nach ungefähr lOOjähriger Existenz wie-der verschwand, und als einzige Spur davon übrig blieb, dass so langedie alte landschaftliche Verfassung des Herzogthums Gotha bestand, alsobis zum Jahre 1848 der Besitzer des gelben Schlosses zu Sonnebornimmer auch für Fischbach noch zum Landtage berufen wurde.
Nach der Lehnsspecincation von 1844 betrug der Wang enheim-sche Besitz des III. Viertels in Fischbach, nachdem das 11. Viertel