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III. Buch. I. Abtheilung.
chen noch übrigen Geld- und Korn-Gefälle aus Sonneborn, Brüheimund Haina dem Eiter Friedrich von Wangenheim und dessenNeffen Hans vom Stamme Winterstein für 640 Pfund Heller Fulda-scher Währung und 400 guter vollwichtiger Gold-Gulden am 3. Xovem-ber 1411 wiederkäufiich zu überlassen (Reg. 151 der ersten Sammlung:,und diesen Wiederkauf demnächst in eine Lehnsübertragung zu verwan-deln. Im Jahre 1424 trug Friedrich Schaf 6 Hufen zu Brüheinvon Fulda zu Lehn, welche 1452 auf seinen Sohn Hermann übergingen,Derselbe soll nun dieses Lehn zwar auf seinen Verwandten Hermannv. Geruwigeshausen 1457 nach Schannats Clientela Fuldensis über-tragen haben, um dieselbe Zeit oder bald hernach hat jedoch derselbeHermann Schaf, welcher auch in den Pfandbesitz des LandgräflichetHofs und Vorwerks zu Brüheim (welche 1408 an Lutz von Wan-ge nheim verpfändet gewesen) eingetreten war, diesen seinen Pfandbesitzan Hans v. Wangenheim, Wangenheim'schen Stammes, abgetretenund den s. g. Steinhof ihm verkauft, worauf dann 1480 dieser Pfand-besitz von Herzog Wilhelm zu Sachsen auf Hans v. Wangenheim.Wangenheim'schen Stammes, übertragen und der Steinhof als Mann-lehn dem Wangenheim'schen Stamme ferner verliehen wurde. DerHof, weil er der einzige in Brüheim war, welcher mit einem Steinbai;in einer befestigten Kemnate versehen war, hiess der Steinhof (Beg 273dieser Sammlung), und wahrscheinlich waren nun in diesem Gute jene 6Hufen Fuldasches Lehnland mit begriffen, denn weder die Schaffe nochdie v. Geruwigeshausen erscheinen weiter als Grundbesitzer in Brü-heim. Die 4 Hufen landesherrlichen Besitz, welche in Pfandschaft gege-ben waren, wurden aber 1486 an Hans junior vom Winterstein'scheiStamme mit dem wüsten Vorwerkshofe und der Schäferei von ChurfurstErnst verkauft.
Indessen hatten im Ausgange des 15. Jahrhunderts die Wangen-heim'schen Besitz-Verhältnisse in Brüheim sich so gestaltet, dass
I. Der Stamm Wangenheim dort besass:
a) an Fulda'schen Lehn: 13 Hufen Landes, 1 löthige Mark Silbers andem Leichberge, einen Hof, derReckrodts gewesen und einen Hof,den Fritz v. Hochheim besessen;
b) an Landgräflich Thüringenschen Lehn: den Steinhof, wie HermannSchaff denselben an Hans von Wangenheim verkauft hatte.
IL Der Stamm Winterstein aber:
a) an Fulda'schen Lehn, was in Brüheim nicht den Landgrafen toi
Thüringen gehört, und zwar an freien Höfen, deren fünf aufgeführt
werden, von welchen Hans v. Wangenheim den einen mit dei
Backhause und 3'/2 Hufe Landes selbst im Besitz hat, und sonstigen