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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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IL Bach. Zweiter Abschnitt,

61. Hans der Mittlere,xn. Ge- Apels zweiter Sohn, wird uns in dem Lehnbriefe von 1540 über Wan-

neration. L

gen heim und Winterstein, sowie in dem Fuldaschen Lehnbriefe vomMittwoch nach Marci evangeliste 1542 über Sonneborn, aber nachhernicht weiter genannt, und 1546 sehen wir seine Brüder, ohne seiner zuerwähnen, zu einer gleichen Theilung ihrer Mannschaft und ihres Einkom-mens aus Grosseu-Behringen, Wolfsbehringen und Reichenbachschreiten, und müssen wir daher annehmen, dass Hans der Mittlere zwi-schen 1542 und 154G unverheiratet, wenigstens ohne männliche Descen-denz gestorben ist.

62. Balthasar,

der dritte Sohn Apels, begegnet uns gleich seinen Brüdern zunächst inden Lehnbriefen von 1540 und 1542, und hatte also beim Ableben desVaters auch bereits seine mündigen Jahre erreicht. Aus der Correspon-denz, welche sich im Sommer 1547 darüber erhob, dass er bei einemOastmahle, -welches in Gotha dem Oberst Lazarus von Schwendiund seinen Offizieren gegeben wurde, als dieser nach der MühlbergerSchlacht und der Gefangennehmung des Churfürsten Kaiserlicher Befehls-haber in Gotha und mit der Schleifung der dortigen Festungswerke be-auftragt war, an den Hauptmann Caspar von Oppenhaimb und des-sen Lieutenant Willibald Sailler von Wendungen sein Geld, seinegoldene Kette und ein Pferd verspielt hatte, (Nro. 392 der II. Samm-lung) geht hervor, dass er selbst wie alle seine Vettern Kriegsmann war,und dem Churfürsten in dem unglücklichen Feldzuge gedient, seine Be-soldung aber nicht empfangen hatte. Der Johann Preger, welchen erbei diesen Verhandlungen als seinen Vertreter schickt, war der in denAkten der damaligen Zeit oft genannte W angenh eim'sche Gesammt-Richter zu Sonneborn; welchen weitern Verlauf die Sache genommen,wissen wir nicht, wir dürfen aus diesem einen Blick in die damaligen so-cialen Zustände gewährenden Zwischenfall aber nicht etwa schliessen, dassBalthasar ein wüster Verschwender gewesen, wogegen die geordnetenFinanzen, welche er seinen Söhnen hinterliess, und seine Verwendungenauf Vermehrung seines Grundbesitzes zu deutlich sprechen.

1549 finden wir ihn mit seinem Bruder und seinen Vettern den ag-natischen Consens zu der Leibgedings-Verschreibung Lutz des Aelternfür seine zweite Gemahlin ertheilen, und wenn Lutz der Aeltere 1551ihn neben Christoph Harstall zu seinem Testaments-Vollstrecker er-nannte, und Lutzens Sühne ihn zum Vormund für ihre Schwestern derväterlichen Bestimmung gemäss vorschlagen, und er 1560 auch von seinenSchwägern Bodenhauseu zur Beilegung ihrer Streitigkeiten mit dem