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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Stamm Winterstein. IV. Viertel.

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Dorauff hat vns obgedachter vnnser Ambtmann gewonliche pflicht xn - Ge "

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gethann, vnnsern schadenn zu warnen, fromen zu werben, dem Ambt

wie berurt treulich furzusein vnnd sich daran haldenn als einen from-men vnd getreuen Diener aus billigkeit geburet und zustehet. Auchdaneben mit Inn seine pflicht genohmen was einem Ambtmann vor-moge der Erbeinigunge zu schwehren auifgegeben ist, lautts der Sot-tell so derhalben vorabschiedett, Alles treulich vnnd one geverde Zuvrkundt mit ynserm des Churfursten auffgedruckten secret, Das wirHertzog Johanns Ernst vnns auch mit gebrauchenn besiegeltVnnd gebenn zu Torgaw Sontags Misericordia Domini Anno dominiXV C XLi.

Diese nur auf ein Jahr lautende Anitmanns-Bestallung war aberkeineswegs die erste und wurde von Jahr zu Jahr prolongirt, wie wirdaraus ersehen, dass Friedrich der Mittlere bereits 1536 als Amtmannzu Salzungen ein Erb-Begister über das Dorf Möhra hat aufnehmenlassen (Archiv für die Sächsische Geschichte, Band II, p. 28), worin fünfansässige Familien Luther sich verzeichnet finden, und dass am Mittwochnach Petri und Pauli 1542 (also am 5. Juli) auf Befehl des Churfurstenzu "Weimar vom Camerer Hans von Ponigkau und vom Bentschrei-berGunther Herwagen mit Friedrich dem Mittleren eine neue Ver-einbarung wegen seiner Besoldung getroffen wurde, wonach ihm hinfortder zum Amte gehörige Ackerbau, Wiesenwachs und Schäferei, dazu dieFischerei im See, die zu liefernden Hühner, Gänse, Weide-Hammel. Käseund Eier aus dem Amte dergestalt überlassen wurden, dass dafür jährlich100 Gulden an seinem baaren Gehalte abgezogen werden sollten, w-ogegener auf seine Kosten einen Schreiber und Landknecht zu unterhalten, unddie Rechnung und Einnahme aller Erbzinsen an Geld, Getreide und an-derm Einkommen für eine jährliche Entschädigung von 20 Gulden zuübernehmen versprach.

Mittelst Erlasses von Torgau am Montage nach Erhardi 1545 (also12. Januar) wurde ihm nun auch die Verwaltung der Güter des säcnla-risirten Klosters Allendorf neben dem Amte Salzungen übertragen,für welche er einen eigenen Gerichtsknecht zu unterhalten hatte, und da-gegen eine Besoldungs-Zulage an Naturalien erhielt, welche in jährlich19 Malter 1 Maass Korn, 38 Fuldasche Malter Hafer, 25 Acker Wiesen-wachs mit zugehörigen Frohndiensten (doch so, dass bei den übrigenWiesen auch noch die nöthigen Frohndienste bleiben"), 2 Oster-Lämmer,60 Fastnaehts-Hühner, 87 Michaelis-Hühner, 13 Gänse, 15^/4 Schock Eier,3Vi Pfund Unschlitt, 10 Pfund Karpfen, wenn der Immelborner Teichgefischt wird, und den Kohlen aus derSalznappen" zu Salzungen be-stand, letztere sollte der Amtmann über das ihm verordnete Holz zu sei-nem Amtsfeuerwerke gebrauchen, und mit Fleiss darauf halten, dass das

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