Druckschrift 
Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
Seite
700
Einzelbild herunterladen
 

700

II. Buch. Zweiter Abschnitt.

xvi. Ge- meinten, dass die von ihnen vorkommenden Falls den Allodial-Erben iW

neration. . . * ucs

Bruders zu restituirenden 9800 »?, bis zu deren Zahlung den Allodial-Erben ein Retentionsrecht am Gute recessmässig eingeräumt war, ihmhinreichende Mittel zur Bewitthumung seiner Gemahlin gewährten, undden Lehnsfolgern grössere Lasten nicht aufzulegen sein. Darüber erhobsich nun eine viele Jahre fortgesetzte und von Philipp Werner nichtohne grosse Gereitzheit und Bitterkeit geführte Correspondenz, welcheerst am 2. Juni 1752 dadurch ihre Endschaft erreichte, dass Herzog Frie-drich von Sachsen-Gotha den Erbtheilungs-Recess vom 5. Januar 1731nachträglich landesherrlich und lehnsherrlich bestätigte, nachdem Seitensder Brüder Condonation für eine Reihe von Lehnsfehlern erlangt war, zuwelchen sie durch die nachlässige Vertretung ihres in Sonneborn woh-nenden Bruders ohne eigenes Verschulden gekommen waren.

Ueberhaupt scheint Philipp Werner etwas heftigen und aufbrau-senden Temperaments und dabei ein schlechter Haushalter gewesen zusein; trotz seiner vielfältigen Geld-Verlegenheiten hatte er aber doch ausdem Concurse des Kriegsraths Johann Ernst vom II. Viertel in den40. Jahren das Obergut Winterstein als freies Erblehn erstanden, wel-ches er sich zum Wohnsitz und demnächstigen Witwensitz für seine Ge-mahlin einrichtete. Von hier aus ergriff er nun auch für sich und seineBrüder den Besitz der Lehns-Erbschaft seines am 17. Decbr. 1741) ver-storbenen Vetters Hans Ludwig zu Eischbach, und führte die Admi-nistration darüber eigenmächtig fort.

Da aus seiner Ehe nur eine Tochter Juliana Sophia ChristineJohannetta Amalia am 23. August 1742 geboren war, und weitererKindersegen fehlte, so scheint dadurch seine Heftigkeit und Launenhaf-tigkeit nur gewachsen zu sein, und wenn er am 29. September 175i) nachlängeren Leiden, erst 49 Jahre alt, an der Wassersucht verschied, sodürfte daraus wohl auf einige Unmässigkeit im täglichen Leben geschlos-sen werden müssen.

Er war übrigens auch aus dem Wolfenbütteischen Hofdienst ausge-treten, und zu Ausgang der 40. Jahre zum Gothaschen Cammerjunkerernannt.

Seine Witwe veräusserte bald nach seinem Tode das Obergut Win-terstein an den Kammerherrn Adam Julius v. Wangenheim, undbeschloss ihr Leben im Jahre 1778 zu Sonneborn.

251. Georg August,

der jüngste unter Hartmann Ludwigs Söhnen, welche den Vater über-lebten, war am 9. November 1706 geboren und also beim Tode des Va-ters erst 12 Jahre alt. Seine Tauf-Pathen waren Sr. Durchlaucht derChur-Prinz, nachheriger König Georg IL und der Cammerjunker von