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Stamm "Winterstein. III. Viertel. I. Branche.
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Ernst Christoph v. Reden zu Havelberg als Schwager, Stiftsfräu- XVIlein Clara Eleonore von Reden zu Lüne, der Mutter Schwester,
249. Georg Ludwig,
Hartmann Ludwigs vierter Sohn aus 3. Ehe, war geboren am 29.April 1702 und starb unverheirathet am 2. Juni 1728 als Cornet, anschei-nend in Landgräflich Hessen-Casselschen Diensten. Seine Tauf-Pathenwaren Geheime-Rath Johann Georg v. Wangenheim zu Tüngeda,General-Major v. Weyhe Namens des Churfürsten und Namens der FrauChurfürstin, Fräulein v. d. Schulenburg und Franz Otto v. Reden,Lieutenant in der Churfürstl. Fuss-Garde als Oheim.
250. Philipp Werner,
der fünfte Sohn Hartmann Ludwigs aus 3. Ehe, war am 27. Juli1704 geboren, und seine Gevattern die Frau Domina von Wittorfzu Kloster Lüne, der Geheime-Rath v. Eltz, Geheime-Rath und Land-Marschall von Bülow zu Lauen bürg und der Kaiserliche Oberst vonBoyneburg zu Bischhausen in Hessen.
Philipp Werner kam frühzeitig an den Braunschweig-Wolfenbüt-telschen Hof und war Hof-Junker beim Herzog Rudolph August zuBlankenburg. Nachdem seine drei älteren Brüder, welche wir ebengenannt, nun aber in schneller Folge nacheinander gestorben waren, undder Wunsch Friedrich Joachims, das gemeinschaftliche Gut Sonne-born zu übernehmen nicht zur Ausführung gekommen war, hatte PhilippWerner den Entschluss gefasst, sich jedenfalls nach Sonneborn zusetzen, hatte sich dort auch schon häuslich eingerichtet, und verlobte sich1730 mit der nachgelassenen Tochter Georg Wilhelms von Wan-genheim, Wangenheim'schcn Stammes, zu Brüheim, Anna Elisa-beth Sophie, mit welcher er am 10. Januar 1731 zu Brüheim ge-traut wurde.
Durch den brüderlichen Theilungs-Recess vom 5. Januar 1731 warer nun auch in den Besitz des Guts Sonneborn getreten, welches ihmzu einem Werthe von 14000 Thalern in der Erbschafts-Auseinandersetzungangerechnet wurde, und zwar dergestalt, dass ihm auf diesen angenom-menen Werth 4200 «sjj als sein Antheil am Lehn gut gethan, für dieübrigen 9800 ^ aber, für welche er die andern 7 /io des Lehns von sei-nen Brüdern acquirirt hatte, diese Brüder ihm Sicherheit stellten, dass,für den Fall seines Ablebens ohne männliche Descendenz, diese Summeseinen Allodial-Erben von den Lehnsfolgern vergütet werden sollte.
Als Philipp Werner nun in seiner Ehestiftung seiner jungen Ge-mahlin noch ein "Witthum aus dem Lehn verschreiben wollte, verweigertendie Brüder ihren agnatischen C'onsens dazu, indem sie mit Recht ver-
Ge.naration.
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