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Stamm Winterstein. III. Viertel. I. Branche.
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Ausrast Wilhelm war beim Tode seines Vaters bereits längere Zeit XVI - Go "
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in der Hof-Carriere gewesen, seit 1714 als Hofjunkcr, dann avancirte er1720 zum Cammerjunker, und wurde 1729 Königlicher Oberschenk, alswelcher er in seiner am 29. Septbr. 1729 auf dem Hardenberge errich-teten Ehestiftung seiner erwählten Braut Magdalena Christine vonHardenberg gegen eingebrachte 3000 Thlr. Brautschatz und Aussteuer-Gelder, ein Witthum von jährlich G00 Thaler und eine Morgengabe von1000 Thalern verschrieb. Die Braut war die Tochter des Licent-Com-missairs Christian Ludwig von Hardenberg auf Vorderhaus Har-denberg, Wiederstedt, Geismar und Lindau, und der Frau Ca-tharina Sybille gebornen von Dörnberg, verwitwet gewesenen vonHanstein, deren Mutter, wie wir oben gesehen, Hartmann Ludwigsvon Wangenheim Schwester war. August Wilhelm war also mitdm- Mutter seiner am 6. October 1701 geborenen Braut Geschwister-Kind.Diese Ehe war eine überaus glückliche und zufriedene, und wennAugust Wilhelm in die noch vorhandene väterliche Haus-Bibel seineVerhcirathung mit den Worten eintrug:
Anno 1729 den 29. September habe ich mir die hochwolgebohrneFräulein Magdalena Christine von Hardenberg, welche ge-bohren anno 1701 den 6. October, durch priesterliche Hand auf demHause Hardenberg antrauen lassen Hilff Gott allezeit zu Treu undEinigkeit;so hat sich dieser Wunsch in einer 35jährigen Ehe vollkommen bestätigt,und beide Ehegatten genossen im reichsten Maasse die Liebe und Dank-barkeit ihrer Kinder wie die Hochachtung und Verehrung aller derer, mitwelchen sie in Berührung kamen.
Aus dieser Verbindung erwuchsen den Eltern zwei Söhne, welcheihnen Ehre und Ereude machten, und vier Töchter, welche sich durchSchönheit und Liebenswürdigkeit auszeichneten, und sich sämmtlich gutverheiratheten, wie wir in der folgenden Generation sehen werden. Nureine fünfte Tochter starb 1738 als einjähriges Kind, alle übrigen Kindersahen die Eltern erwachsen.
Während August Wilhelm nun in seinem Hofdienste 1735 zumKammerherrn und Schlosshauptmann, 1755 zum Hof-Marschall mit Gcne-ral-Lieutenants-Rang mit 2425 Thaler 8 mgr. 4 pf. Gehalt und Portofrei-heit für Briefe und schliesslich 1760 zum Ober-Hof-Marschall mit 1000 Thlr.Zulage und Generals-Rang aufgestiegen war, war er als Mitglied der Ca-lenbergschen Ritterschaft wegen seiner Güter Wake und Harste auchschon in den 40r Jahren des vorigen Jahrhunderts zum Land-Rath derCalenbergschen Landschaft erwählt, uud nahm alle seine Geschäfte, sowohldiejenigen seiner öffentlichen Aemter, als die, welche seine Privat-Angele-genheiten betrafen, mit grosser Pünctlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Ord-