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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Zweiter Abschnitt.

xvi.Go- nungsliebe und Umsicht wahr, wie aus den aus seiner Zeit vorhandenen

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Acten hervorgeht. Darum war er auch ein Mann des allgemeinen Ver-trauens , und wurde vielfach von dritten Personen in Rath und That umHülfe angesprochen. Für die beiden unmündigen Söhne seines 1725 junsverstorbenen Bruders Friedrich Joachim war er ein sorgfältiger Vor-mund , und für seine übrigen Brüder der stets bereitwillige Geschäftsfüh-rer, was ihm nicht immer mit Dank gelohnt wurde, wie z. B. die (Kor-respondenzen mit seinem Bruder Philipp Werner zu Sonneborn zei-gen; wogegen das Verhältniss mit seinem jüngsten Bruder dem GeneralGeorg August stets ein ungetrübtes und überaus freundliches blieb.

Bei der Erbtheilung unter seinen Geschwistern hatte er die väterli-chen Häuser zu Hannover für einen Kaufpreis von 9000<ß erworben.

Als sein Bruder Philipp Werner, in dessen Hände auch die Lehns-Erbschaf t des 1749 ausgestorbenen HansBernhard t'schen Zweigs zu Fi s ch-bach gekommen war, im Jahre 1753 ohne männliche Descendenz verstarb,einigte er sich mit seinem jüngsten Bruder den General Georg Augustdahin, dass er diesem die Thüringenschen Stammgüter Sonneborn undFischbach gegen einen Lehnsstamm von 6000 s $> und seine mitbclehn-schaftlichen Bechte überliess, und trat er darum, als er nach Absterbendes Oberstlieutenants Georg Friedrich vom I.Viertel 1759 der ältestedes Stammes W int erste in geworden war, dieses Seniorat auch nicht an,sondern devolvirte dasselbe auf seinen Bruder, welcher im Besitz vonSon-neborn war, aber wegen seiner Abwesenheit das Seniorat auch nichtpersönlich wahrnehmen konnte.

Mit besonderer Vorliebe widmete er sich der Verwaltung seiner GüterWake und Harste, legte für beide neue Haus- und Grundbücher an,und weilte, soviel es ihm sein Dienst gestattete, besonders gern währenddes Sommers und Herbstes in Wake, wo auch seinem testamentarisch aus-gesprochenen Wunsche gemäss seine irdische Hülle nach seinem am 25.Kovbr. 1764 zu Hannover erfolgten Ableben ihre letzte Buhestätte fand.

Seinen bei seinen Lebzeiten verheiratheten drei Töchtern hatte er alsAussteuer und Brautschatzgelder jeder 1500 *$ aus den Lehngütern und2500 $ aus seinem Allodial-Vermögen mitgegeben, und die gleiche Summeder jüngsten bei seinem Ableben noch unverheiratheten Tochter bestimmt,und in seinem am 11. März 1763 gerichtlich deponirten Testamente seinesämmtlichen Kinder zu Erben eingesetzt, jedoch so, dass sein ältesterSohn Georg August die Güter Wake und Harste mit allen damitverbundenen Allodial-Grundstücken und Inventarien, sowie das SonnebornerLehnstamm-Capital von 6000 $ allein erhalten und davon das Witthumder Mutter mit jährlich 600 ,$ auch allein tragen, und seinem JüngernBruder Christoph August aus diesen Gütern eine jährliche, auf dessenlehnsfähige Descendenz übergehende Eente von 500f> Gold auszahlen