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II. Buch. Zweiter Abschnitt.
xv. Go- scnerl (j er f ur ihn bestellten Curatel und seinen beiden Brüdern wnrrlo
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am 28. Juli 1685 ein gerichtlich bestätigter Vergleich geschlossen, wonachdie beiden Brüder, den dem blödsinnigen Ernst zugetheilten dritten Theilder Lehn-Ländereien zu Sonneborn in 127'/a Acker Land und 9 AckerWiesen bestehend , sowie der ihm zugetheilten Gefälle gegen eine jähr-liche Kente von 150 Thalern, 8 Klafter Holz, 12 Schock Reissig, 4 SchockSommer-, 1 Schock Winter-Stroh, 1 Schock Schütten und 8 Säcke Spreusowie jährlich 2 Acker zu Flachs, Kraut und Kuben übernahmen, und ihmdie Wohnung im Pregerschen Hause in Bau und Besserung unterhielten,wogegen die Stiefmuttor ihren Wohnsitz auf dem gelben Schlosse nahm,
So lebte Ernst noch bis zum 30. Januar 1700, wo er im 64. Le-bensjahre verstarb und am 1. Februar zu Nordhofen beigesetzt wurde.Das Sonneborner Kirchenbuch sagt von ihm:
Hr. Ernst T.W. Cornet eine schwachsinnige Person, so im Verstand
verwirrt, und 22 Jahre in carcere et squalore gesteckt, ist den 1.
Febr. mit Fackeln zu Korthöfen beigesetzt ao. aet. 64.
Seine Witwe Victoria Margaretha überlebte ihn noch 18 Jahreund starb am 8. März 1724 an der Gelbsucht, worauf sie in Nordho-fen neben ihrem Manne begraben ist. Sie erscheint 1690 bei Jost Mel-chiors Sohn Carl Heinrich und 1721 bei Bernhard ChristophsSohn Adam Julius (meinem Grossvater) noch als Gevatterin. Kinderaus dieser traurigen Ehe sind nicht vorhanden gewesen.
166. Hans Bernhardt,
der siebente und jüngste unter den den Vater überlebenden Söhnen HainLudwigs, geboren am 12. November 1647, war beim Tode des Vaters37 Jahre alt, noch unverheirathet und diente damals als Hauptmann unterden Sachsen-Gothaschen Truppen. Er scheint, wie aus dem unvollzogengebliebenen brüderlichen Theilungs-Recess vom 23. Februar 1684 hervor-geht, damals noch die Absicht gehegt zu haben, unverheirathet zu blei-ben, und offerirte daher dem ältesten Bruder seinen Antheil an dem vomVater hinterlassenen Grundbesitz gegen einen lebenslänglichen Kiessbrauehund Zusicherung bestimmter baarer Bevenüen. Ba der ältere Bruder aberdiese Offerte sofort ausschlug, so kam schon am 29. Februar 1684 einebrüderliche gleiche Theilung unter ihnen zu Stande, wonach ihm das HausFischbach mit allen Gebäuden, exclusive des gemeinschaftlich bleiben-den Zeughauses, und sämmtlichen bisher dabei bewirthschafteten Grund-stücken in Fischbacher, Langenhainer und Cabartzer Feldmark, die Lan-genhainer Schäferei, 127'/2 Acker Kitterland, 8 2 /3 Acker Wiesen undLS3/ 4 Acker Bauernland in Sonneborn zu Theil wurde, ein Besitz, wel-cher sich um 63 3 /4 Acker Land und 4'/-2 Acker Wiesen, als der Hälfte