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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Stamm Winterstein. III. Viertel. I. Branche.

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Braunschweig-Lüneburgschc Armee bei der Cavallerie eingetreten , hatte xv - , 0e "es aber durch einen lockern Lebenswandel und leichtsinniges Schulden-maehen, trotz der angesehenen Stellung, in welcher sich sein ältererBruder und sein Oheim bei den Herzögen Ernst August, ChristianLudwig und Georg Wilhelm befanden, nicht höher als bis zum Cor-net in einem Reuter-Regimente bringen können, welches im FürstenthumeGöttingen cantonnirte, wo er namentlich in Münden und Hede mün-den sein Quartier hatte, und viele Schulden machte. Gegen den Willenseines Vaters verheirathete er sich nun hier am 11. Octbr. 1670 auf demSchlosse Ziegenberg bei Witzenhausen mit dem sich dort aufhalten-den Frl. Victoria Margaretha von Wangenheim, einer der beidenhinterlassenen Töchter des 1665 zu Diepholz verstorbenen Friedrichv. Wangenheim (IV. Viertel) und dessen Gemahlin Sabine Gertrudvon Buttlar aus dem Hause Friemen-Sondra, Tochter des Diet-rich v. Buttlar -Ziegenberg (geboren 1609, gestorben 1683) und derSophie Snsanna geborne von Boyneburg (geb. 1607, gest. 1688).Hilf) am 16. August finden wir ihn als Junker Ernst von Wangen-heim, aber nicht als Cornet bezeichnet, zu Friemen, wo er als Stell-vertreter für Friedrich von Hanstein, den Sohn des Junker JostFriedrich von Buttlar neben seiner Schwägerin Frl. Maria Elisa-beth von Wangenheim, welche nachher den Rittmeister ChristianFriedrich Arndt heirathete , aus der Taufe hebt; er scheint also da-mals noch mit seiner Frau im Kreise der Buttlar'schen Verwandtschaftsich aufgehalten zu haben. Nachdem aber das Vermögen seiner Frau,welches anscheinend in 600 $ bestanden hat, aufgezehrt war, ist dasEhepaar auseinander gegangen ; die Frau hat sich bei ihren Verwandtenv. Buttlar aufgehalten, und er war schliesslich auf die Fürbitte seinerStiefmutter, der zweiten Gemahlin Hans Ludwigs, von seinem Vaterwieder aufgenommen, und hielt sich nun in Sonneborn auf. Er ver-ging sich aber hier sowohl gegen seinen Vater als gegen die ihm wohl-wollende Stiefmutter in so gröblicher Weise, dass Hans Lud wig dadurchveranlasst wurde, ihn in seinem Testamente förmlich zu enterben, undihn auf seinen dritten Theil an der zu hinterlassenden Lehns-Erbschaft zubeschränken. Darüber gerieth Ernst nach Eröffnung des väterlichen Te-staments in so heftige Zornes-Ausbrüche, dass man sich von seiner Gei-stes-Verwirrung überzeugen und ihn zu seiner eigenen und dritter Perso-nen Sicherheit in Verwahrsam nehmen musste, zu welchem Ende in demeigentlich für die Stiefmutter zum Witwensitze bestimmten PregerschenHause in der Kirchgasse zu Sonneborn ein genugsam verwahrtes Ge-mach eingerichtet wurde. Seine seit Jahren von ihm getrennte Gattinkehrte zu ihm zurück, um die Pflege des kranken Mannes zu überneh-men , dessen anfängliche Raserei allmälig in Blödsinn überging. Zwi-