Stamm Winterstein. III. Viertel. I. Linie.
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zu Unsem behuef Wiltprett gefeilet werden soll, dahin sehen, dass XIV - Ge-neration.
sie selbiges wohl anschiessen, darmit es nicht den Baben und Hun-den zu Thcill, das Jägergeräthe, das Garn und anders wol beobach-tet, und dessen soviel müglich, und der nothdurft nach zugemachetwerde, und sonsten Oberforstere und Jäger jeder in seinem Diensteallemal getrev und fleissig sich finden lasse, massen die UntüchtigeUns und Unsem Geheimbten Cammer-Eäthen anzumelden, darauf ab-zuschaffen und qualifizirte Persohnen hinwiederumb zu bestellen, auchvor sich allenthalben wie einem getrewen tieissigen und aufrichtigenOber-Forst- und Jägermeister oblieget und gebührt Unser BesstesWissen, sich bezeigen und verhalten, und wenn Wir ihn in commis-sionibus zugebrauchen, dasselbe, was Wir ihme auftragen werden,mit angelegenem Fleisse auf Unsere oder der Interessenten Kostenverrichten soll und will, gestalt Uns Er darüber gebührende Pflichtenabgeleget und dazu seinen revers-Brief herausgegeben hat.
Dagegen und zu Ergezung seiner Uns leistende Dienste habenWir Ihme zugesagt und versprochen, Ihme zu seiner Besoldung, Klei-dung und Kostgelt für sich und seine Dienere - in allen jährlich 700$> von Ostern des jetzt laufenden Jahrs 1650 anzuzeigen, und zwaralle halbe Jahr davon aus Unsrer Fürstlichen Eent-Kammer erlegenund bezahlen und auf 5 Pferde den Habern die freie Wohnung aufUnsern Jägerhof, zu seiner Haushaltung jährlich einen feisten Ochsen,ö Scheffel Eogken, 6 Scheffel Gersten, vier feiste Schweine, undwenn volle Mästung ist, zwölfe, bei halber Mästung aber 6 Schweinein die Mast zu treiben, frei verstatten, sodann 6 feiste Hammel, 10Herrendienstfuder Hew und zehen schock strohe zu behuf seinerPferde und Kühe reichen und geben, wie auch etzlich Holtz, damiter seine und Unser Jägerknechte Stuben zur notturft heitzen lassenkönne, dazu auch die unverschenkteHirschhäute undEehfälle in hiesigenUnsern und dem Fürstenthumb Grubenhagen ihme abfolgen, oder dawir sie behalten wollten, ihm für eine Hirschhaut einen thaler, undfür acht Eehfelle auch einen thaler geben zu lassen, was aber dasverschenkte Wiltprett anlangt, lassen Wir es bei dem alten Herkom-men, und mag über das von demselben Hertz und Leber behaltenund der übrigen accidentialien gleichwie seine antecessores dieselbengehabt und beständig hergebracht, sich gebrauchen Ueber das wollenWir Ihme auch seinen Huefschlag stehen, und vor jedes Pferd, so inUnsern Diensten und Geschäften er verderben wirt, 30 ,$ zu scha-denstand entrichten, da er es geringer eingekauft hätte, nach demwerth demselben erstatten lassen. Was auch hiernechst in unsernWildscheuern nach abgelaufnen Winter und ausfutterung des Wildessich annoch in Vorrath befinden möchte, soll ihm Unsern Forst- und
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