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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Zweiter Abschnitt.

xiv. Ge- während seine Dienst-Einnahme, welche wir nicht kennen, doch eewi«

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ausreichte, um seinen und seiner Familie Unterhalt zu bestreiten. Um soschmerzhafter mochte es ihm darum sein, als am Abend seines Lebensnoch, wahrscheinlich durch Einflüsterungen Dritter, welche Sonnebornin seinem neuen blühenden Zustand mit dem inmittelst vernachlässigtenWinterstein verglichen Misshelligkeiten über die brüderliche TheiWvon 1638 und 1641 entstanden, und sein Bruder Georg sich verleitenliess im Jahre 1676 mit einer Läsions-Klage gegen den altern Bruderhervorzutreten, welche dessen Sohn Christoph Adolph nach dem Todedes Vaters auch, wenn schon erfolglos, fortsetzte. Wir können es nichtunterlassen hier den letzten Brief, welchen Hans Ludwig in dieser Angelegenheit an seinen Bruder am 4. März 1678 schrieb, abzudrucken, daderselbe ein schönes Zeugniss für Hans Ludwigs Friedensliebe\leider aber seinen Zweck nicht erreichte, da Georg bereits am 18.Aprildesselben Jahres, also wohl kurz nach Empfang des Briefs, zu Hanno-ver verstarb. Der Brief lautet:

Reichsfreyer Hoch-Edelgebohrener Herr, Insonders herzlieber Bruder vnd

Gevatter!Es ist ohne weitläufftigkeit genugsam bekant Was Du lieber Bru-der vor eine Klagschrift wieder mich an Fürstl. Begierung abge-hen lassen. Ich auch hatte sehr wohl gescheen lassen, dass wirsolche, Weilen Ich nicht den anfangk gemacht, prosequiren hettensollen. Aldieweilen aber von vnser beiderseits Advocaten, als auchvon Fürstl. Begierung selbsten vnsere sache wegen anstehender 40-Jähriger Verjährung Vor null vnd nichts gehalten werden wiell, oderin entstehung einer kostbahren Rechtferdigung, so schwerlichen nter 12 oder 15 Jahren würde zue Ende gebracht werdenund dochwol der Verteillungsrecess in seinen würden vorbleiben, vnd miralso (in deme Ich nur den halben teill der Verteillung so ao. 1601Vetter Hans David Sehll. zum 3. teill zuegefallen, neben noch einwenigk zuesatz alhiero zue Fischbach vberkomen) viel zu nahe ge-schieht. Als habe den gantzen Handel in ein Memorial abgefasset.so ich bei Fstl. Regierung übergeben wollen, so Du hierbei Ao-schrifft zue empfahen haben wirst. Brüderlich bittente solches mahizue lesen vnd erwegen, wie kurtz mir gesehen, vnd wie solches alteim Grunde der warheit also bestehet, vnd ob Du mit Christlichengutten gewiesen solches alles Deinen Erben hinnderlassen kannst. Wieknun solches vf Dein gewiesen vnd Sehl vnd Sehligkeit ohne eine mirwenige ergetzlichkeit doruff nehmen, so bin ich zuefrieden, vnd ver-spreche hierdurch dass solches weder von mir, noch von meinen nach-komen in ewigkeit nicht weitter sol gedacht vnd dem Gerechten Gott