Stamm Winterstein. III. Viertel.
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auf dem Schlosse Winterstein niemals aufgegeben zu haben, wo er xnl - Ge_
neration.
sich auch, der Sage nach, des häufigen Besuchs seiner Fürstlichen Gebie-ter, besonders des Herzogs Johann Casimir zu erfreuen hatte, mit wel-chen er hier dem Waidwerke oblag, und daher schreibt sich auch wohlder bekannte Grabstein für Stuzel den Hund.
Wir haben bereits angeführt, dass Christoph im Jahre 1601, nachdem Ableben der übrigen Brüder, mit seinen beiden Brüdern Melchiordem Jüngern und Hans David eine Mutschierung vornahm, vermöge de-ren Hans David die Kemnate zu Sonneborn übernahm, die beidenaltereu Brüder aber sich in die beiden Ansitze in ihrem Theile des Schlos-ses Winterstein theilten. Als nun 1610 sein Bruder Melchior mitHinterlassung zweier unmündiger Söhne starb, für welche Christophals väterlicher Oheim und Bernhard von Wangenheini zuHütschc-rode als Grossvater mütterlicher Seits zu Vormündern bestellt wurden,und 1623 auch Hans David ohne Kinder starb, blieb er hinsichtlich dervon Hans David hinterlassenen Lehngüter mit seinen Keffen bis zu de-ren erlangter Volljährigkeit in Gemeinschaft, und da die Auseinanderse-tzung durch den 1631 erfolgten Tod des Friedrich Ludwig, Melchiorsältesten Sohns, eine Verzögerung erlitt, so schloss er unterm 12. April1632 unter Vermittlung der von beiden Seiten zugezogenen Freunde näm-lich Friedrichs von Wangenheim zu Hütscherode als Christophsund Krafft Friedrichs v. Wangenheim zu Hesswinkel als Bern-hard Christophs Beistand einen Vergleich, welcher noch heute dieGrundlage der Besitz-Verhältnisse der beiden Linien des III. Viertels zuSonne born bildet.
Mittelst dieses Recesses entsagte zunächst Bernhard Christo phdem als dem Jüngsten ihm herkömmlich zustehenden Chur- und Wahl-rechte und gestand zu, dass bei dieser Theilting das Loos zwischen bei-den Theilen entscheiden solle. Es wurden nun zunächst die Gebäude inzwei Loose getheilt, deren erstes sub A das steinerne Haus im Weyherund die daran belegene Hoffraidte mit allen zugehörigen Gebäuden anScheuren, Ställen u. s. w., das zweite sub B das Hinter Vorwerk mitHaus, Hof, Scheuren, Ställen, Baumgarten, Weidhof und daranliegendemLand und Wiesen, desgleichen aber das Haus, Hof, Scheuren, Ställe undBaumgarten bei der Schencke belegen (also das heutige Hinter- und Vor-dergut) umfassen sollte.
Da aber das Loos A höher im Anschlage war, so sollte derjenige,welcher dieses zog, dem Loos B 700 Gulden (100 Gulden binnen 2 Mo-naten und dann auf Weihnachten 1633, 1634 und 1635 jedes Mal 200Gulden) herauszahlen, mit welchem Gelde das Haus bei der Schenke,also das Vordergut, nothdürftig hergestellt werden sollte, um Hans Da-vids Witwe Katharina Dorothea, geb. v. Entzenbergk, welche bis
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