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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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IL Buch. Zweiter Abschnitt.

xiii. Ge- m [i 44000 fl. einen Antheil gehabt hätten, welcher dem Obigen nach &

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Hälfte hätte betragen müssen, constatirt aus Wangenheim'schen Akte:nicht; wenn wir aber Affras Enkel Bernhard Wilhelm im .lab1616 als Besitzer von Stepfershausen und Kohlhausen in Franke-genannt sehen, so könnte dies auf die Bibra'sche Erbschaft gedeutt;werden, wenn es nicht ebenso wahrscheinlich wäre, dass Bernhar;Wilhelm diese Güter erst durch seine Gemahlin, geborne v. Heldrittin Besitz bekommen hätte.

Nachdem Wolff Veit durch das kinderlose Ableben seines BrudersHans des Jüngern- im Jahre 1553 die gesammten Güter seines Vater.Lutz, also den vierten Theil sämmtlicher Wangenheim-Winterstesehen Güter, wieder in seiner Hand vereinigt sah, war er allerdings al-ein reich begüterter Mann anzusehen, welchem in der Wangenheim,sehen Familie nur sein Oheim Friedrich der Aeltere, der Stamm-Vat«des I. Viertels, gleich kam. Nach einer Nachricht im ältesten 8onneborner Kirchenbuche hat er 1552, also bald nach des Vaters Tode, da*Schloss zu Sonneborn in bessern baulichen Stand gesetzt, und scheinüberhaupt thätig an der Verbesserung seiner dortigen Güter gearbeitet zuhaben.

Er besass neben dem vierten Theile von Sonneborn auch dasOberschloss zu Winterstein und den rothen Hof zu Wangenheini,den Schafhof zu Brüheim, den Hof zu Hesswinkel zur Hälfte unddazu den - vierten Theil aller Forsten, Gerichte, Unterthanen und Gefalledes Wintersteiner Stammes. Aber allerdings hatte er von seinemVater Lutz dem Aeltern auch eine nicht unbedeutende Schuldenlast mitüberkommen, musste seiner in Wangenheim sitzenden Stiefmutter einnicht unbedeutendes Witthum reichen, und hatte in der Zeit von 1552bis 1556 sechs Schwestern auszusteuern und abzurinden, was einen Auf-wand von 4800 Gulden erforderte, und erscheint es darum nicht auffal-lend, dass für ihn doch öfters die Notwendigkeit eintrat, seinen Creditzu Hülfe zu nehmen, und temporäre Anleihen bei Freunden und Ver-wandten zu contrahiren, welche er aber auch anscheinend immer pünkt-lich zurückbezahlt hat, da aus allen über ihn vorliegenden Nachrichten,und besonders aus seinem von ihm eigenhändig angelegten und geführtenHausbuche, sein Sinn für Ordnung und Verbesserung seines Vermögen!hervorgeht; während wir freilich auch Spuren finden, dass er nicht freivon Rechthaberei und Händelsucht seinem Vetter gegenüber gewesen seinmag, und mit einer gewissen Rücksichtslosigkeit das verfolgte, was cfür sein Recht hielt. Dies tritt besonders auch bei der Einlösung ältererVerpfändungen hervor, wozu seine Vettern mit gehörten, und bei denStreitigkeiten, in welche er bei Gelegenheit der Acquisition des s. f.Stichlings- oder Wenigen-Guts in Sonneborn und der Erbauung