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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Zweiter Abschnitt.

74. Wolff Veit,xni. Ge- welcher allein den Stamm fortsetzte, und sich bereits im Jahre 1542.' jedenfalls, wenn er der zweite Sohn und das dritte oder vierte Kiminer Eltern war, noch sehr jung mit Jungfrau Affra von Bibra,Tochter des Wolff von Bibra zi» Bibra und der Dorothea v. II (berg, verlobte. Bei diesem Verlöbniss erscheinen nach der nochhandenen Eheberedung vom Mittwoch nach trium Beginn 1542 (Kro.der II. Sammlung) neben den Vätern der beiden Brautleute verschie<Theidingsleute von beiden Seiten, aus deren verwandtschaftlichen 'hältnissen und Verschwägerungen unter einander sich schliessen lässt,sie thätig für dieses Verhältniss gearbeitet hatten, auf Seiten der Brat Iwaren es die Gevettern Christoph und Georg von Bibra zu Bibiund zu Irmelshausen , Philipp von Hessberg, Hennebergscher Ar.mann zu Schmalkal den, der mütterliche Oheim der Braut, und Estachius von Wichsenstein zu Kirch schonbach, wahrscheirder Sohn der Kunigunde von Bibra, Wolfs Schwester, welcheHans von Wichsenstein verheirathet war, auf Seiten des Bräutigamsaber Friedrich der Mittlere v. Wangenheim, damals Amtmann v.Salzungen, Georg und Melchior von Harstall, letzterer HessischerAmtmann zu Schmalkalden, die mütterlichen Oheime des Bräutigamsund Asmus vom Stein zum Liebenstein, des Bräutigams Schwager.Die Mitgift der Braut, deren Vater Wolf von Bibra noch in demselbeiJahre am 1. Novbr. 1542 starb, bestand in 800 fi. Rheinischer Landes-währung, wie sie in Franken üblich, und versprach der Bräutigam da-gegen eine gleiche Summe als Gegenvermächtniss und 300 fi. als Morgwgäbe, welche 1900 fi. der Braut dergestalt auf das Vermögen des Bräutigamssichergestellt werden sollten, dass sie von jeden 15 fl. einen Gulden ja'hrlNutzung und ausserdem einen anständigen Witwensitz mit Bau- und Breniholz-INutzung geniessen solle. Es constatirt nun zwar nicht, ob die Hoch-zeit jener Eheberedung unmittelbar gefolgt ist, und der Eingang zu daUrkunde vom Sonntage nach Trinitatis 1562 (Nro. 418 der IL Sammlung]wodurch Wolff Veit das 1560 erkaufte Stichlings-Gut zum Witthumseiner Gemahlin bestimmte, lässt beinahe darauf schliessen, dass jenerersten Eheberedung eine andere substituirt sei, beiJKvelcher auf Bibra'-scher Seite, statt des Philipps v. Hessberg des mütterlichen Oheimsund des Eustachius von Wichsenstein, Wilhelm von Bibra aufSchwebheim, der Oheim der Braut, und auf Wangenheim'sclierSeite, statt des Schwagers Asmus vom Stein, Hans von Seebacider Aeltere als Theidingsleute lüngirt hätten, während dem Vater Lutzvon Wangenheim auch dessen Bruder Friedrich der Aeltere toiWangenheim assistirte. Aber da Wolff V. Bibra, der Braut Vater.auch an dieser Eheberedung Theil genommen haben soll, so müsste amli