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Stamm Winterstein. I. Viertel.
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paar. 3 des Inventars heisst es: Nro. 11. Friderich vonn Wan- xn - . Ge '
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genheim des Eltern seligen Eheberedung mitt der vonnHausen mitt x gezeichnet,ferner pag. 13: Nro. 6G. Eriderichenn vonn Wangenheim desEltern seligen Eheberedung In originali Anno etc. 29 mitG gg gezeichnet,pag. 14: Nro. 69. Vergleichung Eriderichen vonn Wangen-heims mitt seinen Schwiegern mit K. k. k. Item Ein leib-guth brieff seiner ersten Frauwen.Hiernach wird Friedrich von Wangenheim also die von Hau-sen, der Eheberedung zufolge im Jahre 1529, wenn nicht früher, gehei-rathet haben, und dürften sein Sohn Melchior Ludwig ebenso wieseine Töchter Beata, welche schon 1564 als Witwe Hartmanns vonWangenheim, Wangenheim'schen Stammes, und 1566 wieder mitJobst von Reckrodt zu Mechterstedt vermählt erscheint, und Anna,welche mit Christoph von Schlotheini verheirathet war, aus dieserersten Ehe entsprossen sein, da pag. 2 des obigen Inventars sub Nro. 7ein Original-Vertrag zwischen Friedrichs von Wangenheim Witweund ihrem Sohne Melchior Ludwigen verzeichnet ist, welcher wohl,wenn die Witwe seine rechte Mutter gewesen wäre, anders rubricirt seinwürde.
Die erste Gemahlin Friedrichs des Aeltern scheint die Tochteroder Schwester des Christoph von Hausen auf Baihausen undSchönstedt gewesen und jung verstorben zu sein, denn wenn uns auchdie Zeit, zu welcher Friedrich von Wangenheim zur zweiten Ehemit Anna von Berlepsch schritt, wegen Verlusts der Eheberedungnicht näher bekannt ist, so war derselbe doch jedenfalls schon vor demJahre 1546 mit ihr verheirathet, da er bei Eröffnung des Testaments ih-res Vaters, des Sittich von Berlepsch, Erbkämmerer zu Hessenund Burgmann zu Thamsbrücken am Donnerstage nach Cantate 1546auf Einladung der Witwe Felicitas von Berlepsch, geborenen vonHaugwitz, als Vormund seiner Ehefrau Anna von Berlepsch mitseinen beiden ältesten Schwägern Joachim Augustin von Berlepsch,Deutschen Ordens-Comthur zu Marburg und Erich Volkmar vonBerlepsch gegenwärtig war, und sich damit einverstanden erklärte, dassdie Witwe den gesammten Nachlass einstweilen zur allmäligen Abtra-gung der darauf ruhenden mehr als 10,000 Gülden betragenden Schuldenallein verwalten sollte, indem er Namens seiner Ehefrau allen Ansprüchenan den Nachlass entsagte. Diese Ueberschuldung des Nachlasses desSchwiegervaters scheint nun Friedrich von Wangenheim um so mehrveranlasst zu haben, das in der Eheberedung seiner Frau versprocheneLeibgeding festzustellen und reichlich zu bemessen, auch nach eingeholtem