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II. Buch. Zweiter Abschnitt.
neration ^ er ^" Sammlung). Dass er mit seinem Bruder Erasmus zusammenauch die vom Stifte Hersfeld relevirenden von Honningen'sehen undErffa'schen Zinsgüter in Oesterbehringen acquirirt hatte, haben -wirschon oben gesehen.
Neben den zahlreichen Einlösungen älterer Schuld-Verschreibungenseiner Vorfahren sehen wir aber auch aus dem oft citirten Hausbuche sei-nes Neffen Wolff Veit, dass er diesen, welcher zu den Abfindungenseiner vielen Schwestern oft seinen Credit zu Hülfe nehmen musste, nichtallein durch eigene Darlehen, sondern auch durch Bürgschaft gegen an-dere Darleiher möglichst behülflich war, und das 1575 aufgenommene In-ventarium über seine und seines Sohns Melchior Ludwig nachgelas-senen Briefschaften enthält zahlreiche Schadloshaltungsbriefe über die fürAndere eingegangenen Bürgschaften, so für Friedrich den Mittlern vonWangenheim wegen dessen Schuld an Ewald von Baumbach, fürWolff Veit von Wangenheim gegen Andreas von Utterodt, fürHans von Wangenheim gegen Ruprecht Treusch von Buttlar,Heinrich Vogel und gegen Niclas von Utterodt, für Christophvon Hopfgarten gegen Wolf Gottfart, für Georg und ChristophGoldacker, für Reinhard von Bültzingsleben und Andere mehr,Auch seinem Landes--und Lehnsherrn konnte er, abgesehen von dendeutenden Schätzungen, welche ihm und seinen Unterthanen seit 1542auferlegt waren, noch Vorschüsse machen, wie die Schuld-Verschreibungvom Sonntag Judica 1549 über 172 Rheinische Gulden beweist (Nro. ider IL Sammlung).
Seit dem Tode seines Bruders Lutz im Jahre 1551 war er Seniordes Stammes Winterstein, und wenn er sich als solcher, wie wir imersten Buche gesehen haben, auch hier und da vielleicht durch den Suhsenior Melchior den Aeltern zum Winterstein hat vertreten lassenso zeigt uns doch die Bestätigung des Leibgedingsbriefs für Dietrichsvon Hörseigau Ehefrau Anna, geborene von Aspach, am Sonntagenach Martini 1552 (Nro. 408 der IL Sammlung), ebenso wie der Ab-schied vom Donnerstag nach Luciae 1571 (Nro. 436 der IL Sammlung),dass Friedrich der Aeltere seine Seniorats-Funktion zu üben gewusst,und hat er sich auch bemüht, verlorene Seniorats-Lehnstücke wieder her-beizuschaffen , wie die Verhandlungen von 1560 mit dem Magistrate nTennstedt wegen der dortigen geistlichen Lehne zeigen, wenn diesel-ben auch vergeblich waren.
Er war zwei Mal verheirathet, in erster Ehe mit einem Fräuleinvon Hausen, deren Vornamen wir nicht kennen, indem alle auf dieseerste Ehe bezüglichen Documente uns verloren gegangen sind, und wirdarüber in dem bereits angezogenen Inventarium von 1575 nur folgendeNotizen finden, welche die Sache selbst ausser Zweifel stellen: