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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Stamm Wangenheim. II. Linie. I. Branche.

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Ernst Wilhelm von Wangenheim zu Grossenbehringen 300 $aufnimmt; im Jahre 1767 war er zum Cammerjunker avancirt, und 1771heisst er in dem mit Herrn von Uechtritz abgeschlossenen Kauf-Con-tracte über Tüngeda Cammerjunker und Hauptmann. Bald darauf zumCammerherrn avancirt, stieg er in seiner militairischen Laufbahn bis zumGeneral-Major, als welcher er im Anfange dieses Jahrhunderts, aus derActivität zurücktrat, aber den Posten eines Commandanten der Eesidenz-stadt Gotha bis an seinen um 1820 eingetretenen Tod beibehielt. Wennes uns heutigen Tags auch vorkommen möchte, als ob der Preis von30,500 Mfl. oder 26,687i/ 2 4 Conv.-Münze, wofür Carl Bernhard Hein-rich das Untergut zu Tungeda 1771 an Herrn von Uechtritz verkaufte,ein sehr geringer und dem Werthe wenig entsprechender gewesen sei,da dieses Gut doch immerhin 1/4 der gesammten Stammgüter des Stam-mes Wangenheim repräsentirte, welche Herr von Uechtritz mit dieserletzten Acquisition nun seit 1738 allmählig für 127,323>/2 Mfl. oder 111,408$ 1 f 6 «3i käuflich erworben hatte, und 1792 dem Oberhof-MarschallGeorg August von Wangenheim für 190,000 ^ wieder Uberliess,so ist doch zu berücksichtigen, dass die Zeit, in welcher die Uechtritz'-schen Acquisitionen gemacht wurden, eine sehr gedrückte, und der Zu-stand der Güter, besonders in Ansehung der Baulichkeiten wahrschein-lich ein sehr desolater war, dass Hr. von Uechtritz wenigstens Wan-genheim mit einem weitläuftigen grossen Wohnhause neu bebaut hatte,und auch die Wirthschafts-Gebäude theilweise erneuert waren, was im-merhin einen Aufwand von 20 bis 30,000 ^ nöthig gemacht haben kann.Der Vortheil, welchen die Pamilie von Uechtritz durch den Wieder-verkauf der Güter zu einer nicht ungünstigen Zeit sich gemacht hat, wirdalso die Summe von 50,000 Thalern nicht wesentlich überstiegen haben,und wenn man annehmen kann, dass der Preis der Grundstücke seit1792 sich wohl mindestens verdoppelt hat, so kann uns der so massigeKaufpreis für das Untergut zu Tüngeda im Jahre 1771 nicht mehr inVerwunderung setzen.

Leider aber blieb von diesem Kaufgelde der 30,500 Mtl. fürs Unter-gut Tüngeda dem bedrängten Vorkäufer, nach der vorhandenen Abrechnungüber die Bezahlung der Kaufgelder durch den Geheim-Eath von Uech-tritz, ausser dem einstweilen bis Michaelis 1773 zu 5 pro Cent verzins-lich stehen bleibenden Lehnstamm von 9000 Mfl. nicht mehr als 54 Mfl.20 y IO1/2 S) übrig, indem der gesammte Best von 21,445 Mfl. fl'/2 3) durch die zu bezahlenden Schulden absorbirt wurde, von welchenauf die Befriedigung der beiden Töchter weiland Adam Antons fürihr mütterliches Eingebrachtes und sonstige Allodialforderungen noch13,640 Mfl. 14 f 4 S) kamen. Bei dem Verkaufe war ausser dem In-ventarium an Alt-Wangenheim'schen Besitzungen und Eechten nichts

XVlll.Ge-neration.