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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Stamm Wangenheim. II. Linie. I. Branche.

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ohne männliche Desccndenz wurde er als nächster Agnat desselben Besitzer xviiGe-

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des Unterguts Tüngeda, welches aber, an sich schon mit Lehnstämmenbelastet, in Folge des 1749 von ihm und seinen Vettern geschlossenenVertrags über die Abfindung der Töchter und die zu constituirenden Lehns-stämme, nun zu Gunsten der hinterlassenen Töchter des OberstlieutenantsAdam Anton die Herauszahlung eines so bedeutenden, im Vergleichevom 25. April 1764 auf 12,792 Mfl. 18 gr. festgestellten allodii erfor-derte, dass Ludwig Ernst die Abwicklung dieses Geschäfts in seinenvorgerückten Jahren nicht mehr zu bewerkstelligen im Stande war, unddaher im Jahre 1770 dieses Gut seinem einzigen Sohne, dem damaligenHauptmann und Cammerjunker Carl Bernhard Heinrich, abtrat. Wieaber auch dieser keinen andern Ausweg aus dem väterlichen Schulden-labyrinthe zu finden wusste, als den schon im folgenden Jahre 1771 ab-geschlossenen Verkauf des Guts an den Geheimrath von Uechtritz, wi-dersprach der Vater, wiewohl er den Kauf-Contract vom 17. Juni 1771eigenhändig unterschrieben hatte, zwar nicht diesem Verkauf, aber er ver-weigerte, jedoch ohne Erfolg, wegen des ihm verbleibenden Lehnstammsvon 9000 Mfl., seinen agnatischen Consens; durch seinen bald zwischen1772 u. 1773 erfolgten Tod erledigte sich diese Frage von selbst. Lud-wig Ernst scheint zum Oefteren seinen Wohnsitz geändert zu haben,indem er nach seiner Verheirathung sich zunächst in Tüngeda aufgehal-ten zu haben scheint, wo er jedoch vor dem Tode Adam Antons einEigenthum nicht besass, und wahrscheinlich nur pachtweise die Wohnungauf einem der beiden Güter zu Tüngeda inne hatte. Wenigstens müs-sen wir das daraus schliessen, dass dem Tüngedaer Kirchenbuche zuFolge sein ebenerwähnter Sohn dort geboren ist. Darauf scheint er nachdem Tode seines jüngsten Bruders Georg Heinrich den Steinhof zuBrüheim bis zu dessen Verkaufe im Jahre 1751 bewohnt zu haben, undvon da nach Oesterbehringen gezogen zu sein, welches wir um dieseZeit mehrfach als seinen Wohnsitz genannt finden, welche Behausung erdort aber innegehabt, ist ungewiss, wahrscheinlich das Gerichtshaus, wel-ches 1722 von Grund aus neu erbaut, aber nach der im Jahre 1742 vorge-nommenen Separation der Gerichte nicht mehr der ständige Wohnsitz desGerichtsdirectors war. Auch nach dem Anfall des Unterguts Tüngedascheint er dieses nicht zu seinem ständigen Wohnsitze erwählt zu haben,sondern in Oesterbehringen geblieben zu sein, während seine Frauauch mit der Familie sich viel in Wölfis bei ihren Brüdern aufgehalten haben scheint. Aus dieser Ehe sind eine Tochter, welche sich mitdem Pfarrer Strenge zu Hayna verheirathete, der später als Superin-tendent zu Wangenheim stand, und ein Sohn, der schon genannte Carl,Bernhard Heinrich, entsprossen, welchen wir als den einzigen Fort-pflanzer des Geschlechts in der nächsten Generation kennen lernen werden.

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