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II. Buch. II. Abschnitt.
193. Georg Ludwig,
neration. der beim Ableben des Vaters älteste Sohn, war aus Herzoglich GothaschenDiensten frühzeitig in Kaiserliche Kriegsdienste getreten, in welchen eres bis zum Grade eines General-Majors brachte. Im Jahre 1715 nennenihn die Lehnbriefe Major, 1739 aber erscheint er als Oberst und Com-mandant der Festung Mungacz in Ungarn. Er beerbte 1705 beim Aus-sterben der II. Tungedaer Branche dieser Linie, mit dem Tode desReise-Stallmeisters Friedrich Wilhelm, diese Branche zusammen mitseinen Brüdern Ernst Günther und Georg Heinrich und seinen bei-den Vettern Georg Wilhelm, Ludwig Reinhards Sohn und JohannLevin, Levin Ernstens Sohn, und wurden dabei das Mittelgut zuWangenheim in zwei Theile, das Untergut zu Tungeda aber in dreiTheile getheilt. Auf Georg Ludwigs Erbportion, welchem bis dahinnur '/3 des väterlichen halben Steinhofs zu Brüheim gehörte, fiel '/3des Unterguts zu Tungeda, welches er seinem Vetter Johann Levinkäuflich überliess, welcher auch V3 besass, und das zweite Drittel vonGeorg Wilhelm gegen seinen väterlichen halben Steinhof zu Brüheimertauscht hatte. Sein väterliches Drittheil am halben Steinhof zu Brü-heim verkaufte er aber an seinen Bruder Ernst Günther, welcher dasDrittheil des jüngsten Bruders Georg Heinrich gegen die ihm aus derTungedaer Erbschaft angefallene Hälfte des Mittelguts Wangenheimertauscht hatte, und gestaltet sich das Verhältniss danach so, dass dersich wohl ganz dem Kaiserlichen Dienste widmende Georg Ludwigunter Vorbehalt seiner agnatischen Rechte als Mitbelehnter, aller Theil-nahme am Besitze der Stammgüter entsagte, sein Bruder Ernst Gün-ther die väterliche Hälfte des Steinhofs allein besass, Georg Heinrichdagegen das Mittelgut zu Wangenheim und ihre Vettern Georg Wil-helm die zweite olim Johann Ernstsche Hälfte des Steinhofs, JohannLevin aber das ganze Untergut zu Tungeda übernahmen.
Bei den an sich beschränkten Mitteln der in dieser Weise theilendenAgnaten, welche auch noch die Abfindung der Allodial-Erbin des Reise-stallmeisters Friedrich Wilhelm zu beschaffen hatten, nmsste sichdurch die Geld-Abfindung für den Bruder Georg Ludwig die Schulden-masse wohl nothwendig noch vermehren, und die Verwicklung wurde da-durch nicht geringer, dass der jüngste Bruder Georg Heinrich schon1712 ohne männliche Descendenz verstarb, und Georg Ludwig nunmit den Söhnen seines bereits 1710 voraufgegangenen Bruders ErnstGünther wieder Besitzer des Mittelguts zu Wangenheim wurden. Ge-org Ludwig trat somit wieder in die Reihe der besitzenden Agnatenein, und setzte sich nun durch käufliche Uebernahme der auf seine Neffenvererbfällten Hälfte in den Besitz des ganzen Mittelguts Wange 11 heim.