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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Euch. Zweiter Abschnitt.

XIV. ße.neration.

Alles, was wir von ihm wissen, beschränkt sich auf sehr wenige No-tizen. Ein Stammbuchblatt im Stammbuche des Franz von Dumstorfvom Jahre 1580 (jetzt im Besitze des Herrn Pastors Masch zu Domern)trägt die Inschrift Jost von Wangenheim, unter der Jahrszahl 15R80und den Buchstaben G. S. L.: B, welche wir nicht näher zu deuten ver-mögen, aber doch unsern Jobst den Jüngern umsomehr vindiciren möchten,als wir in demselben Stammbuche und auf demselben Blatte auch den Na-men seines Vetters Reinhart, und ein anderes Gedenkblatt seines Bru-ders Balthasars vom Jahre 1582 finden.

In dem vom Erzherzog Maximilian von Oestreich als Admini-strator des Stifts Fulda am 16 Januar 1592 ertheilten Lehnbriefe wirder mit seinem Bruder Balthasar ausdrücklich als Josten von Wangen-heim seligen Sohn bezeichnet. Bann aber findet sich in der Kirche zuWangenheim neben dem Leichensteine seines Bruders Balthasar auchder seinige, die geharnischte Figur eines Ritters darstellend, und durchdie Wappen oben rechts Wangenheim, links Goldacker; unten rechtsBaumbach, links ein unkenntlich gewordenes Schild (Ko chberg?) un-zweifelhaft, als dem Sohne Jobst des Aeltern angehörig, bezeichnet.Aber gerade dieser Leichenstein gibt Veranlassung an der Richtigkeit derAngabe der Ziegesar'sehen Stammtafeln zu zweifeln und, wenn derFuldasche Lehnbrief von 1603 über Haina dieselben Namen der Belehntenund in derselben Reihenfolge aufführt wie der Sächsische Lehnbrief von1599, so müssen wir doch den 1603 genannten Jobst für einen andernals den von 1599, und zwar für den Sohn des letztern halten, denn dieInschrift jenes Leichensteins besagt deutlich, dass Jobst der Jüngere,Balthasars Bruder, bereits vor dem Schlüsse des 16. Jahrhunderts ge-storben war. Wenn auch in der Umschrift des Leichensteins gerade inder Jahrszahl eine Verletzung durch Ausbrechen und Verwittern desSteins entstanden ist, und man nur die drei ersten Ziffern der Jahrs-zahl 159? deutlich erkennen kann, so kann es doch keinem Zweifel unter-liegen, dass die fehlende Ziffer eine 9 gewesen, und 1599 am 22. De-oember als Todestag gelesen werden muss, und wenn auch in der weiternUmschrift des Steins der Namen des darunter Begrabenen wieder ausge-brochen und unkenntlich geworden ist, so kann bei der Deutlichkeit derWappen doch kein Zweifel darüber sein, dass Jobst der Jüngere 1599am 22. December, also bald nach Ertheilung des am 19. Novbr. desselbenJahrs ausgefertigten Sächsischen Lehnbriefs gestorben ist, und müssenwir den Jobst, welcher im Fuldaschen Lehnbriefe von 1683 und ebensoin dem bei Schöttgen u. Kreissig, tom. I., p. 744 abgedrucktenGräflich G leichen'schon Lehnbriefe von 1623 über 4 Hufen Land inTüngeda unmittelbar nach Balthasar aufgeführt wird, nicht für dessenBruder, sondern für einen Neffen, und seines 1599 verstorbenen gleich-