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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Stamm Wangenheim. XII. Gener.

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Aus dieser Ehe wurden Hans dem Aeltern zwei Söhne, Hartmann xii. Qe-

7 neratiun.

and der ebengenannte Jobst geboren, von welcheD der erstere mit Beatavon Wangenheim, Friedrich des Aeltern (I.Viertel Winterstein'-schen Stammes) Tochter, verheirathet war, aber noch vor dem Vaterwahrscheinlich im Jahre 15G4 kinderlos verstarb, worauf Hans der Ael-tere und sein Sohn Jobst, welchem er anscheinend schon damals seineGüter zur Verwaltung übergeben hatte, am 30. Januar 1565 der Wittweeine Abfindung von 2500 Thalern für ihr Witthum und alle sonstigenAnsprüche zusicherten (Urkunde 421 der IL Sammlung), welche Summetob Lichtmess 1565 an zwei Jahre ungekündigt gegen 5 pro Cent Zinsenstehen bleiben, dann aber in drei Terminen zu Lichtmess 1567 mit 1000jf, Lichtmess 1568 wieder 1000 *f> und letztlich auf Lichtmess 1569 derRest mit 500 ,$ jedes Mal mit den verfallenen Zinsen bezahlt werdensollten; für die Forderung verbürgten sich Friedrich der Mittlere vonIVangenheim zu Grossenbehringen, Hartmann Goldacker zuUffhoven, Stolanus von Scharffens tein zu Goldbach und Hein-rich von Holbach zu Könitz, welchen letztern Hans der Aeltere sei-nen Tochtermann nennt, als Selbstschuldner, und wurden, als die Ver-zinsung zu Lichtmess 1566 nicht rechtzeitig erfolgt war, von Christophvon Schlotheim als bestelltem Geschlechts-Vormund der inmittelst wie-der an Jobst von Reckrodt zu Mechterstedt verheiratheten Witweans dieser Bürgschaft in Anspruch genommen (Uro. 426 der IL Samm-lung). Die eingetretene Verzögerung scheint aber weniger auf der Nach-lässigkeit der Hauptschuldner als auf den Geldbedürfnissen der Bent-Cam-mer des Herzogs Johann Friedrich des Mittleren zu Gotha beruht zuhaben, da Hans und Jobst zur Abführung des Heirathsguts der WitweHartmanns bereits Anfangs December 1565 die Summe von 525 Thalerbeim Herzoglichen Schösser zu Gotha niedergelegt, und am 15. und 16.Harz 1566 ferner 275 Thlr. eingezahlt hatten, diese Gelder aber von derEent-Cammer, weilWir bedenkenn getragenn, folch geldt Inn frembde; .Iende vnnd zuvorderft außerhalb unfers Fürftenthumbs Inn dieffen ge-genwerttigen sorglichen Leufften kommen zu lassen" inne behalten,und der Witwe Beata von Wangenheim eine Schuldverschreibungund 5procentige Verzinsung versprochen waren (Kro. 425 der IL Samm-lung). In Folge der Mahnung des Christoph von Schlotheim scheintaber der Vertrag vom 30. Januar 1565 nun in anderer Weise zur Aus-führung gebracht, und das bei der Bent-Cammer eingezahlte Geld nichtder Witwe des verstorbenen Hartmann, sondern den Einzahlern selbstals ein dem Herzog gemachtes Darlehen gut geschrieben zu sein, woraufwir die dem Jobst von Wangenheim am 2. May 1566 ausgestellteSchuld-Verschreibung über 913 Gülden 13 Gr. 8 Pf. deuten möchten, dadie angegebenen Einzahlungs-Zeiten und die Summen mit den obigen ziem-lich übereinstimmen (Nro. 427 der IL Sammlung).