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Stamm Wangenheim. XII. Gener.
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and auf Dienstag nach Elisabethen-Tag (19. Novbr.) fand schon eine *" ati ^'Verhandlung zwischen seiner Witwe und ihren Schwägern Hans undGeorg zu Weimar statt (Reg. 412 der II. Sammlung), während dieFitwe auch später noch einmal am Montage nach Jubilate 1555 mit einemSchriftstücke auftritt, worin sie darum bittet, ihr für den verstorbenenWilhelm von Heilingen in der Person des Georg von Dottlebeneinen neuen Vormund zu bestellen (Reg. 414 der II. Sammlung), worauszu schliessen, dass sie damals noch in weitern Rechtsverhandlungen mitihren Schwägern begriffen war. Nach dem Recess von 1565 (Reg. 424der IL Sammlung) lebte sie damals noch zu Tüngeda. Kinder aus die-ser Ehe werden nirgends erwähnt.
46. Hans (1519—1574) Stammvater der I. Linie des Stammes Wangenheim.
Bernhards von Wangenheim zweiter Sohn Hans wird im Ge-gensatz zu den beiden Wintersteiner Vettern gleiches Namens der äl-tere genannt. Er scheint mit seinen Brüdern Christoph und Georgbedeutend, älter als ihre Brüder Reinhard und Bernhard gewesen zusein, was wir daraus schliessen müssen, dass Bernhard schon in der[rkundo vom Ereitag nach Lätare 1495 seine Söhne Christoffel, Hansund Jorge nennt, wonach also Reinhard und Bernhard damals nochnicht geboren waren (IJrk. Nro. 337 der IL Sammlung), aber auch da-durch bestätigt finden, dass sein Sohn Jobst im Jahre 1554 bereits alsCurator seiner Mutter und deren Schwester in der Boineburg-Baum-baeh'schen Erbschafts-Sache auftritt, und also damals schon im reifenHannesalter stehen musste, während Hannsens anderer Sohn Hart-man n ebenfalls seine mannbaren Jahre wohl schon längst erreicht habennird, wenn wir 11 Jahre später der Witwe desselben begegnen.
Wir haben oben bereits schon gesehen, dass Hans seinen Antheilander väterlichen Erbschaft mit seinem Bruder Christoph in Gemein--chaft zugetheilt erhalten hatte, während ihre Brüder Reinhard undBernhard damals noch unter Vormundschaft gestanden, und ihre Erb-portionen zusammen erhalten haben werden. Wenn anscheinend die Thei-iiing- nur zwischen diesen beiden Brüder-Paaren statt fand, wie wir auslern Theilzettel (Nro. 369 der IL Sammlung) schliessen müssen, so dürftedieses sich daraus erklären, dass Georg bereits vor dem Ableben desVaters in den geistlichen Stand eingetreten war, und also sein Antheila den Ritterlehen auf seine Brüder übergegangen war. Mit seinemRücktritt aus dem geistlichen Stande trat er nun schon vor 1529 wiederi« seine Geburts-Rechte ein, wurde also auch Mit-Erbe des zuerst ver-storbenen Bruders Christoph, und blieb schliesslich mit Hans dem Acl-tan allein von Bernhards Söhnen übrig, so dass die väterlichen Güter«ach Reinhards Tode wohl in zwei gleichen Hälften unter den beiden