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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Zweiter Abschnitt.

r.'rat^n" H° c hh°i m un d Aschera am Dienstag nach Pfingsten 1529 genannt undscheint jung gestorben zu sein.

48. Beinhart (1519-1554).

Der vierte Bruder hat dagegen länger gelebt und war auch verhei-rathet. Ihn finden wir mit seinen Brüdern Hans und Georg mehrfach,z. B. in der Schuld-Verschreibung von 1529 für Sebastian Ziegler inErfurt, genannt, ohne dass seine Persönlichkeit jedoch irgend in denVordergrund träte, zwischen 1537 und 1544 war er anscheinend mit sei-nen Brüdern zusammen in einen Rechtsstreit mit dem Bathe der StadtEisenach verwickelt, ohne dass wir über den Gegenstand desselbenKunde hätten, das Gleiche ist der Fall hinsichtlich eines andern Proces-ses, welchen sie 1544 gegen ihre Winterstginer Vettern erhoben ha-ben; nur Vorladungen zu Terminen sind davon auf uns gekommen.

Er scheint in Tüngeda gewohnt zu haben, wenigstens weist erdaselbst in der am Sonntage Vocem jucunditatis (Bogate) 1541 errichtetenLeibgedings-Verschreibung seiner Gemahlin Catharina geb. von Greus-sen ihren Witwensitz an (Reg. 380 der IL Sammlung), und erlangteunter einigen Modifikationen der ursprünglichen Verabredung dazu dielandesherrliche Bestätigung am Donnerstag nach Oculi 1542, worauf seineBrüder Hans und Georg am Freitag nach Palmarum desselben Jahresnochmals dem Lehnsherrn gegenüber ihren agnatischen Consens erthcilen(Reg. 382 und 383 der IL Sammlung).

Unterem Montage nach Katharinae 1543 wurde ihm das dem Katha-rinen-Kloster zu Eisenach gehörige Vorwerk, welches er bis dahinpachtweise innegehabt hatte, erblich als Mannlehen übertragen (Reg. 384der IL Sammlung). Dass seine Brüder in die Mitbelchnschaft aufgenom-men waren, geht aus dieser Verleihung nicht hervor, es muss aber derFall gewesen sein, da die späteren Lehnbriefe von 1644 es ausdrücklichbesagen, und dieses Vorwerk mit den Wangenheim-Wangenheim'-schen Gütern vereinigt blieb.

Bei der freiwilligen oder gezwungenen Anleihe, welche Seitens desChurfürsten von Sachsen für die Defensions-Zwecke des Schmalkaldi-sehen Bundes ausgeschrieben war, waren nach der Schuld-Verschreibungvom Heiligen Drei-Königs-Tagc 1547 die Unterthanen Reinharts vonWangenheim zu Hochheim, Haina und Tungeda mit 105 Guldenherangezogen (Reg. 388 der IL Sammlung), während Georgs Untertha-nen mit 84 Gulden beisteuerten, über welche Summe von zusammen 189Gulden den Unterthanen 1552 eine neue Schuld-Verschreibung ausgefer-tigt wurde (Reg. 409 der IL Sammlung).

Im Jahre 1554 am 15. October ist Reinhart von Wangenheini,der Inschrift seines Leichensteins in Wang enheim zu Folge, verstorben