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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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Stamm Wangenheim. XII. Gener.

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In demselben Jahre am Tage Crucis inventionis, also 3. May wurde, XXI - t .^ c 'durch die Vermittlung der von beiden Seiten erwählten Schiedsrichter unddes Dechanten Ehrhardt Marschalk zu Gotha als Obmann, aller Streitgeschlichtet, welcher sich zwischen Christoph und seinen Brüdern einer-seits und den Wintersteiner Vettern Apel und den Gebrüdern As-mus, Lutz und Friedrich andrerseits über allerhand geringfügige Ge-genstände erhoben hatte, worunter die Theilung der Wüstung Steingrc-ben unter beiden Stämmen wohl der wichtigste war. Die Schiedsrichterwaren Wangenheim-Wangenheim'scher SeitsOswald v. Baumbachund der Amtmann Asmus Schade, Winterstein'scher Seits aber derAmtmann Titzmann Goldacker und Melchior von Schlotheim(Reg. 290 der I. Sammlung).

Wahrscheinlich gehört auch noch in dieses Jahr das ohne Angabedes Jahres aber auf Donnerstag nach Bonifacii aufgenommene Verzeichnissder Güter und Unterthanen, welche in Haina, Tungeda, Wangenheimund Hochheim den beiden Brüdern Christoph und Hans zugetheiltwaren, wenn nicht der Umstand, dass im Jahre 1520 Donnerstag nachBonifacii das Frohn-Leichnamsfest gefeiert wurde, darauf führte, dass diesesVerzeichniss erst im folgenden Jahre 1521 aufgenommen sein dürfte (Reg.290 der I. Sammlung).

Dann wird uns Christoph und Hans von Wangenheim für sichund ihre Brüder noch einmal handelnd aufgeführt, als beide Stämme am28. October 1523 durch die Schiedsrichter Georg von Ebeleben, Rit-ter, Ernst von Harstall, Melchior von Schlotheim, Hans undHartmann Goldacker wegen des Wangenheimer Sees untereinan-der verglichen wurden (Reg. 292 der I. Sammlung).

Im Jahre 1525 wurden die beiden Brüder Christoph und Hansvon einem zu Marburg wohnhaften Hessischen Unterthanen Kamens Hein-rich Hesse wegen einer angeblichen Forderung gegen ihren Untertha-nen Adam Gerlach zu Tüngeda mit Mord und Brand bedroht, undschickte derHesse" einen offenen Fehdebrief nach Tüngeda. Aufdeshalb bei Landgraf Philipp von Hessen erhobene Beschwerde wurdeaber der Heinrich Hesse sofort in Haft genommen, und musste Sicher-heit bestellen, dass er .seine vermeintliche Forderung nur im Wege Rech-tens ausmachen wolle. Bei dieser Gelegenheit kommt uns Christophzum letzten Mal handelnd vor, und muss er zwischen 1525 und 1529verstorben sein.

49. Bernhard (1519-1529).

Der jüngste Bruder wird in der Urkunde vom 25. März 1520, abernachher nur noch einmal in dem Grenz-Regulirungs-Vertrage zwischen