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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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IE. Buch. Zweiter Abschnitt.

,,dem ahngezognen Vertrage nach, Ihren Vndterthanen in befagten vierDorffchafften Vferlegen, dafs fie des Beehrten ihren vierdten Theill zuniHeerwagen verfchaffen, Vndt mit den Sonnebornfchen fich vergleichenmüfsen damit vf den aufseilten nothfall gegen Ihre fürftl. Gnad. wir mitLeiftung des Bitterdienftes beftehen mögen".

Diese Umwandlung in den Verhältnissen der Kriegsführung war eineder Hauptursachen zur Untergrabung der Stellung des Adels im Landewelcher nun ausschliesslich im Kriegsdienste oder im Hofdienste des Für-stenhauses seine Bestimmung suchen und finden zu müssen glaubte, wasim Laufe der Zeit und bis nach dem 30jährigen Kriege nothwendig zueiner, dem Adel eigentlich fremd sein sollenden Depravation der Sittenund für die Meisten zugleich zu einer Zerrüttung ihrer finanziellen Ver-hältnisse führte, aus welcher sich wenige Familien haben herauswickelnkönnen.

Der nun folgende Abschnitt der Wangenheim'schen Familien-Ge-schichte wird uns auch weitere Belege für die eben allgemein ausgespro-chene Ansicht liefern. Der Fürstendienst, sei es bei Hofe, im Heere oderin der Civil-Verwaltung, wurde immer allgemeiner und als eine Ehren-sache angesehen, und während einzelne hervorragende Familien-Gliederin diesem Dienste ihrem erwählten fürstlichen Dienstherrn erspriesslicheund dem Fürsten, wie dem Lande nützliche Dienste erwiesen, trugendoch die Mehrzahl ihrer Vettern aus ihren heimischeu und fremden Kriegs-und Hofdiensten selten mehr als leere Taschen und zerrüttete häuslicheVerhältnisse nach Haus. Erst der allmählige Ausbau des modernen Staatsseit Anfang des 18. Jahrhunderts brachte hier Bemedur, aber auch Con-curs und Sequester, wo die Verhältnisse zu faul geworden waren.

In jene Periode des Uebergangs vom Mittelalter zu der durch dieKirchen-Beformation eingeleiteten neuen Zeit, welche mit der Entstehungder verschiedenen Linien in der Wangenheim'schen Familie zusammen-trifft, fällt nun auch die Vervielfältigung der Ansitze der Familie, woraussich dann die noch jetzt bestehenden Bittergüter innerhalb der Alt-Wan-gen he im'sehen Besitzungen gebildet haben. Bis dahin sassen die Her-ren von "VVangenheim beider Stämme wohl ausschliesslich auf ihrenfesten Schlössern und Kemnaten, und die Bearbeitung ihrer Aecker undWiesen wie der ganze landwirthschaftliche Betrieb war den bäuerlichenHintersassen von den Junckern übertragen, welche neben den ihnen alsErblehn oder Lassgut gegen Zins an Geld und Getreide überlassenen Hu-fen, das Hufland ihrer Lehns- und Gerichtsherren mit Spann- und Hand-diensten bestellen und die Erndte in die bei den Schlössern befindlichenVorwerke einbringen mussten, wo der als Verwalter fungirende Bau-mann oder Voigt des Vorwerks dann den Ausdrusch und die Unterhaltungdes innern Haushalts zu besorgen hatte. Die Schäfereien in jeder DorMur