Einleitung.
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Jen Schlachtfeldern; in den Kriegen, welche Herzog Wilhelm von Sach-sen und sein Bruder der Churfürst Friedrich unter sich, und gegenfremde Feinde führten, spielen die Böhmschen Söldner die Haupt-Rolle.Aus dem ritterlichen Adel wurden nun Hauptleute und Feld-Obersten dergeworbenen Söldnerschaaren, wie solches z. B. mit Ritter Claus, desKitter Jacobs Sohn, der Fall war, und die adlige Jugend, welche sichin den Waffen üben sollte und wollte, trat selbst in diese geworbenenFähnlein Knechte ein, und suchte Glück und Abentheuer; wobei das vä-terliche Gut, bei schlechter Verwaltung in der Heimath, oft darauf ging.Wie wohl nun die Kriegsführung mit Söldnerheeren zur Regel wurde, sowurden doch auch die Ritterschaften noch zur persönlichen Leistung ihrerVasallendienste aufgefordert, und folgten z. B. die sämmtlichen waffenfä-higen Herren von "Wangenheim dieser lehns-und landesherrlichen Auf-forderung noch im Jahre 1547, wo sie wohl sämmtlich an der verhäng-nissvollen Schlacht von Mühlberg auf der Seite ihres unglücklichen Lehns-herren, Churfürst Johann Friedrich, Theil genommen und grossenSchaden an Pferden und Rüstungen erlitten hatten. Auch 1567, als Jo-hann Friedrich der Mittlere geächtet in Gotha belagert wurde, warendie von Wangenheim zum Ritter- und Reuterdienst von ihm eingefor-dert; anscheinend waren aber nicht alle Mitglieder des Geschlechts demRufe gefolgt, sondern die Mehrzahl hatte auf die Warnung Herzog Jo-hann Wilhelms gehört, und sich gehorsam im Lager des ChurfürstenAugust eingefunden, welcher sein Hauptquartier auf dem Schlosse Wan-genheim aufgeschlagen hatte. Dass aber der alte Lehndienst noch fort-während in Uebung blieb, und auch die Unterthanen zu kriegerischenLeistungen angehalten wurden, zeigt uns das noch vorhandene Schreibender Gerichtsherren zu Sonneborn an Christoph von Wangenheimund Frau Elisabeth, Melchior des Jüngern Wittwe, zu Wintereteinvom 31. Decbr. 1622, worin es heisst: „Es hat fürstl. Gnaden Vnfer„gnediger Landefsfürst Vnfs ernftlichen ahnbefohlenn Vnfs mit den Ritter-„dienften eilends gefal't zu machen. — Wenn dann den Vettern, Muhmen„vndt Gefattern guethwifsendt, dafs alle die von Wangenheimb defs..Stambfs Windterftein der meinung findt, dafs dem Anno 1525 Vff-..geriehteten Vertrage nach, derfelbigen Vndterthanen in den Windter-„fteinfchen Dorffchaff'ten denn Vierdenn theil zur Aufsrüftung del's Heer-„wagens verfchaffen follen. Die Vndterthanen zue Kelberfeldt, Schö-„naw, Kahlenberg vnd Sondra auch den von den Vettern, Muhmen„vndt Gefattern ertheileten Abfchieden lieh niehmalfs mit Beftand oppo-„niren können vndt bifshero aequiefeirt, ohne wafs von W T indter i'tein„vndt Fii'chbach mit Vorfchützung defs theuerl'ten Haupts vndt andrer„Bürden gefchehen. Als gelangt an diefelbigen Vnlser freundtliches An-suchen fie wollen zur Währung Vnferer feeligenn Vorfahren reputation