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IL Buch. Zweiter Abschnitt.
durch Pfandschaft, wie die Schlösser Altenstein und Hayneck unddas Dorf Wiegleben, wesentlich verbessert und vermehrt. Diese Acqui-sitionen waren aber nur zum geringern Theile bleibende, und wenn amSchlüsse dieser Periode der in den Händen von Bernhard und vonHans dem Aeltern vereinigte Besitz beider Stämme, mit dem Umfangeder Besitzungen des Stammvaters Ludwig im zwölften Jahrhundert ver-glichen wird, so dürfte das Familiengut sich wohl eher verringert alsvermehrt haben. Dabei war aber zugleich seit 1395 auch der freie Her-renstand des Geschlechts durch die Lehnsauftragung des StammschlossesWangenheim an das Meissensche Haus zu Grabe getragen, und dieFamilie definitiv in die Reihe der Schlossgesessenen Vasallen eingetreten,und diesen gleichgestellt, wenn sich auch die Erinnerung an den frühe-ren Dynastenstand noch durch mancherlei Prärogative, und namentlichdurch den nicht unbedeutenden Umfang der geistlichen und weltlichenLehne, welche von der Familie relevirten, lebendig erhielt.
Eine bemerkenswerthe Erscheinung in dieser altern Periode der Ge-schichte des Geschlechts ist es, dass während wir unter den Töchtern des-selben zahlreiche Beispiele des Eintritts in die Klöster der Nachbarschaftfinden, und namentlich zwei Aebtissinnen des Katharinen-Klosters zu Ei-senach als dem Wangenheim'schen Gesehlechte angehörjg, uns ur-kundlich bekannt geworden sind, der geistliche Stand für die männlichenMitglieder der Familie wenig Beiz gehabt zu haben scheint, denn es be-gegnet uns in der ganzen Zeit bis zum Ausgange des 15. Jahrhundertsnur der einzige Friedrich IL (1289—1330) als Geistlicher, währendBernhards Sohn Georg als Probst des Stifts zu Gotha uns im folgen-den Jahrhundert als ein Hauptbeförderer der Kirchen-Beformation erscheint.
Dagegen beginnt schon mit dem Anfange des 14. Jahrhunderts durchden Bitter Friedrich III., welchen der Dienst im Gefolge des freudigenLandgrafen Friedrich mit der gebissenen Wange gefesselt hatte, einenicht wieder unterbrochene Beihe von eifrigen und treuen Dienern desThüringen-Meissenschen Fürstenhauses, unter Welchen wir aus beidenStämmen bedeutende Persönlichkeiten im vorigen Abschnitte sowohl inkriegerischen Beziehungen, als bei der innern Landes-Verwaltung habenhervortreten sehen.
Das Bitterthum und der Geist der Bitterschaft verblühte und gingmit dem Schlüsse des 15. Jahrhunderts seinem Ende entgegen. Statt derBitter und ihrer Gefolgschaften kamen schon seit Anfang des 15. Jahr-hunderts, und insbesondere in Folge der in Thüringen und Meissen soschrecklich verheerend aufgetretenen Hussiten-Kriege, in welchen RitterJacob vom Stamme Wangenheim und der ritterliche WintersteinerGeorg 1426 und resp. 1429 den Heldentod gefunden hatten, die Söld-ner-Heere zur Geltung, und wir linden nun schon diese fast allein auf