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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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XI. Gener. Hans VI., 1459-1505.

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Matthaei (21. Septbr.) 1499 sowohl mit Bernhard als mit Friedrich; at ®°'und Apel auszugleichen (Reg. 262 u. 263 der I. Sammlung), aber esblieben doch die Mishelligkeiten noch immerfort dieselben, und daran scheintHans vornehmlich die Schuld getragen zu haben.

Nachdem die wegen der Leibgedings-Ansprüche der Ehefrau Hein-richs von Erffa, Margaretha geborenen von Brandenstein erho-benen Einwendungen gegen den Verkauf der Sonneborner Besitzungenihres Ehe-Herrn durch den Becess de dato Jena Donnerstag nach Lau-rentii (10. August) 1500 beseitigt (Reg. 351 der II Sammlung) und derKauf-Contract am Donnerstage nach Bartolomei (24. August) 1500 wirk-lich vollzogen war (Reg. 267 der I. Sammung), wie vorhin schon ange-führt worden, ertheilte nun auch Herzog Johann zu Sachfen am Mitt-woch Martini desselben Jahrs an Hans von Wangenheim einen Lehn-brief über diese von Heinrich von Erffa erkauften Besitzungen in Son-ueborn und bei Erffa (Reg. 268 der I. Sammlung).

Tags vorher am 10. Novbr. 1500 aber hatte derselbe Herzog auchschon wieder eine neue Verfügung wegen Beilegung der Streitigkeitenzwischen Hans und seinen Vettern erlassen (Reg. 269 der I. Sammlung)und den Ritter Hans Mönch Amtmann zu Jena und Bernhardt Mar-schalk Amtmann zum Tenneberg beauftragt, die streitenden Vetternunter Zuziehung der von beiden Theilen erwählten Beistände, welche aufHansens Seite Dietrich von Farnrode auf Bernhard Friedrichund Apels Seite aber Hans von Erffa waren, auseinander zu setzen.Der dazu auf Montag nach Heiligen Drei-Königstag angesetzte Terminwar um vierzehn Tage verschoben, und wurde am Montage nach Antoni1501 abgehalten, und darüber zwei Recesse aufgenommen, deren einerdie zwischen Hans einerseits und Friedrich und Apel andrerseits ob-waltenden Differenzen, der andere aber die zwischen dem Stamme Win-terstein und Bernhard als einzigen Repräsentanten des Stammes Wan-genheim vorhandenen Streitpunkte ausgleichen sollte. Wie wenig dieserZweck aber erreicht, und wie erbittert der Streit fortgedauert hat, gehtaus der 1502 am Mittwoch nach Dionysii (9. Octoberj von Hans v. Wan-genheim eingereichten Beschwerdeschrift hervor, in welcher er haupt-sächlich gegen Bernhards und Friedrichs Schwager Conrad vonWallenstein, einen der Schiedsleute, sich bitter auslässt, weil er vonihm beleidigt sei (Urk. 274 der I. Sammlung). Herzog Johann erliessdaher für sich und Namens seines Bruders des Churfürsten Friedricheine ernste Weisung an sämmtliche streitende Theile, sich ihres muthwil-ligen Gezänks zu begeben, und scheint dadurch der Frieden wieder her-gestellt zu sein, während ein den Gevettern Hans, Friedrich u.Apelv. Wangenheim am Freitag nach Andreae 1503 ertheilter neuer Lehn-brief über den Wintersteinschen Antheil an der Herrschaft Wangenheim,