XI. Gener. 40. Bernhard, Hansens Sohn, 1477—1519. 343
Unfrieden gebracht zu haben, wozu vielleicht die Dienerschaft das Ihrige XL . Ge 'beigetragen hat. Wir schliessen dies aus der Erzählung der SchwesterHansens, der Ehefrau des Kitters Christoph Schenk von Geyern,in ihrem Beschwerdebrief an die churfürstlichen Räthe vom Mittwoch nachRemigü (1. October) 1447 (Reg. 343 der II. Sammlung), wonach Bern-hard bei der Begegnung mit dieser Frau Anna Schenk und HansensEhefrau auf der Schlossbrücke zu Wangenheim sich den Frauen ge-genüber zuerst ganz höflich und versöhnlich benommnn hat, aber beimAnblick von Hansens Knecht Heinz Feyfter in Zorn geräth, und ge-jen diesen das Schwert zückt. Die Schuld mag aber auch mit an Hanspersönlich gelegen haben, denn mit seinen beiden andern WintersteinerVettern Friedrich und Apel, Friedrichs Söhnen, von denen der Er-stere Bernhards Schwager war, finden wir ihn fortwährend in gutemEinverständnisse.
1498 am Dienstag nach Johannis Enthauptung (29. August) erlangteBernhard von Graf Günther dem Jüngern von Schwarzburg dieBelehnung mit 14 Acker Weinwachs am Norderberg bei Clingen, ohnedass wir constatiren können, wie und von wem er diese Besitzung acqui-rirt haben mag (Reg. 345 der II. Sammlung).
Mittwoch nach Lamperti (17. Septbr.) desselben Jahrs war Bernhardmit Hans von Reckrodt von den Wintersteiner Brüdern Friedrichund Apel, und Andreas von Herda und Dietrich von VarnrodeYonHans v. Wangenheim zu Schiedsleuten erwählt, um die beiden strei-tenden Partheien über den Antheil, welchen ihr Oheim Balthasar anWinterstein gehabt hatte, auseinander zu setzen (Reg. 260 der I. S.)
Aber die Streitigkeiten zwischen Bernhard und Hans, in welchenun auch Friedrich und Apel verwickelt wurden, dauerten fort, undführten nach vielfachen gegenseitigen Beschwerden dahin, dass ChurfürstFriedrich der Weise und Herzog Johann als Landes- und Lehnsherrenauf Anrufen der Partheien eine Commission, welche aus Ritter Heinrichvon Ende, dem Hofmeister Ritter Hans Hundt dem Landvoigt zu Sach-sen und dem Land-Rentmeister Hans Leimbach bestand, und eineTagfahrt auf Dienstag nach Allerheiligen 1498 zu Gotha ansetzte, inwelcher es den Commissarien aber nicht gelang, die Sache zu Ende zubringen, da der Landvoigt Hans Hundt und der Land-Rentmeister HansLeimbach anderer Dienstgeschäfte wegen vor Beendigung der Verhand-lungen abreiten mussten. Sie vereinigten jedoch die Partheien vorher da-hin, dass Hans von Wangenheim seinerseits den Ritter Hans Gold-acker und Andreas von Herda, seine Vettern Bernhard, Friedrichund Apel, dagegen ihrerseits Herrn Conrad von Wallenstein, Land-voigt an der Werra (Bernhardts und Friedrichs Schwager), undJob st Treuschen dem Hofmeister Heinrich von Ende beiordneten,