Druckschrift 
Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
Entstehung
Seite
344
Einzelbild herunterladen
 

344

II. Buch. Erster Abschnitt.

xr. Ge- lm ^ diese entschieden nun in den folgenden Tagen die Streitigkeiten in

m-ration. ( ° ° n m

der Weise, wie dei Recess vom Freitage nach Leonhardi 1498 solchesbesagt (Reg. 261 der I. Sammlung).

Danach wurden zunächst alle gegenseitigen persönlichen AergernisseBeleidigungen und Beschuldigungen abgethan und in Vergessenheit be-stellt, sodann sollte der Streit zwischen Hans und Bernhard wegen eineraufgeführten Mauer und angelegten Fensters im Schlosse zu Wangen-heim nach dem Befund und Ausspruch der Achtsleute beseitigt werdenund beide Theile diesem Ausspruche sich unbedingt unterwerfen. Wegender Thorwärter soll der alte Burgfrieden gehalten werden. Wegen desPferchens der Schaafe wird bestimmt, dass kein Pferch auf bestelltesLand geschlagen werden und kein Theil dem andern zum Schaden hütenund pferchen soll; Hansens Klage gegen Bernhard wegen Schiagensseiner Schäfer und deren Pfändung soll abgethan sein , und die Wiesensowohl der Herren als ihrer Unterthanen (Armen Leute) sollen 14 Tagevor S. Walpurgis (1. May) in die Hägung gelegt und nicht mehr mit demVieh betrieben werden.

Die Streitigkeiten wegen der Mühle zu Hochheim, wegen des Wan-genheimer Teichs, wegen einer Geldforderung von 250 fl. und wegen desDezems sollten vom Ritter Heinrich von Ende als Obmann unter Zu-ziehung zweier Verwandten und Freunde von jeder Seite weiter untersuchtund darüber am nächsten Katharinen-Tag (den 25. Novbr.) eine weitereEntscheidung getroffen werden.

Der Streit wegen der Gebäude innerhalb des Schlosses Wangenheimwurde im folgenden Jahre 1499 am Montage nach Viti (15. Juni) anschei-nend ganz zu Gunsten Bernhards entschieden (Reg. 263 der I. Samm-lung) , aber die übrigen Streitigkeiten waren damit noch nicht beendigt,wie der landesherrliche Befehl des Herzogs Johann vom 10. November1500 und der Recess vom Montage nach Antoni 1501 (Reg. 269 u. 270, der I. Sammlung) uns zeigen. Durch den letztern wurde bestimmt, dassHans an Bernhard als Abfindung von der Mühle zu Hochheim 90Gulden herauszahlen solle, die Schnepfenhart soll zwischen beiden Stäm-men gleich getheilt werden, auch die anscheinend heimgefallenen AlheitsGüter zu Tungeda, und vom Tilborns Teiche bei Wangenheim sollBernhard den Altarleuten zu W'angenheim jährlich ein Pfund Wachsgeben, gegenseitig sollen aber die Vettern sich ihre Urkunden vorlegen,und keiner dem andern etwas vorenthalten, was diesem danach zu besitzengebührt. Hierüber entstanden nun wieder neue Streitigkeiten, bei denenHans nicht allein Bernharden, sondern auch seinen Wintersteiner Vet-tern Friedrich u. Apel gegenüberstand, und anscheinend auch der streit-süchtigere gewesen sein mag, so dass er auch mit Conrad von Wal-len ftein, welcher wieder unter den Theidingsmännern sich befand, per-