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40. Bernhard, Hansens Sohn, 1477—1519.
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1486 Dienstag Petri Kettenfeier (1. August) lieh Bernhard wieder XI - Go "
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mit lehnsherrlichem Consens 300 Gulden auf 4 Jahre zu 6 pro Cent vomLiebfrauenstifte zu Erfurt unter Beitritt seiner Ehegenossin Margare-tha und setzte Tungeda dafür zum Pfände (Reg. 317 der II. Sammlung).
Im Lehnbriefe vom Donnerstag nach Leonhardi 1487 heisst es ,,Itemdas dorff Tungende mit der behaufunge vnd den gerichten Bernhartlenallein zufiekende" .'Beg. 319 der IL Sammlung).
1488 am Tag vor Martini bestätigten Churfürst Friedrich und Her-zog Johann den Leibgedingsbrief für Bernhards Hausfrau Margare-tha, mit welcher er schon seit länger als 3 Jahren verheirathet war. Siewar die Tochter von Reinhard von Boineburg, von dem eine zweiteTochter Anna verwittwete von der Keer in 2. Ehe mit Conrad vonWallenstein verheirathet, eine dritte Tochter aber die Gemahlin Frie-drichs XII. von Wangenheim Wintersteiner Stammes, des Stamm-vaters des III. Viertels, deren Bruder aber der unter dem Namen „desKiemen Hess" berühmt gewordene Kriegs-Oberst Conrad von Boine-burg war. Bernhard verschrieb seiner Gemahlin als Leibgeding seineBehausung zu Tungeda und 90 Rheinische Gulden jährlicher Leib-Renteaus seinen gesammten Einkünften (Reg. 320 der IL Sammlung).
Im folgenden Jahre 1489 confirmiren Bernhard und sein VetterHans zu Haina einen Zinsverkauf in Haina, Brüheim und Tungeda(die Abschrift aus dem Cop.-B. des Stifts zu Eisenach, woraus mir durchProf. Rein diese Notiz geworden, habe ich nicht erhalten können).
1490 am Tage Dorothea (6. Februar) genehmigt er einen Renten-kauf des Stifts zu Eisenach in Tungeda (Reg. 325 der IL Sammlung).
Dasselbe geschieht Mittwoch nach Reminiscere 1491 (Reg. 327 derIL Sammlung).
Nachdem inmittelst aber durch das Absterben seines Bruders Hans,des Ritters Claus, dessen Bruders Hans und Clausens Sohns Frie-drich die gesammten Güter des Stammes Wangenheim auf Bernhardvererbfällt waren, erhielt er darüber sub dato Gotha Montag nach Ka-tharinae 1491 einen neuen Lehnbrief, der dadurch bemerkenswerth ist,dass die eventuelle Succession des Stamms Winterstein darin ausdrück-lich ausgesprochen ist (Reg. 329 der IL S.) Die Lehnstücke sind darinso verzeichnet: Nämlich „Wangenheym mit allen seinen Zugehörungen..feinen Theil, der Ihm zugehört Item das Dorf Hocheim die Hälfte„mit seinen Zugehörungen wie das an Ihn kommen ist, Item das Dorf„Thungenda mit der Behaufung und den gerichten Item der Steinhof„zu Brüheim mit seinen Zugehörungen, inmassen der von Hermann„Schaffe erkauft worden ist, Jedes mit feinen Gerechtigkeiten Zinsen„Gülten Freiheiten Zu- und Ingehörungen."
Ueber die Bestätigung der 1273 bereits von Landgraf Albrecht dem