340
II. Buch. Erster Abschnitt.
XI. Go-
naratiou.
1480 dahin entschieden, dass die Brüder zunächst den während des Le-bens ihres Vaters von beiden Eheleuten erweislich erzeugten Vorrath, soweit derselbe nach Thüringscher Sitte und Gewohnheit zur Gerade gehört,der Stiefmutter sollen folgen lassen, dass aber übrigens das Leibgut aufeinen jährlichen Werth von 100 Gulden, wie die Ehebeschreibung besagt,bestimmt wird (neben dem ihr zweiffellos zustehenden, aber nicht erwähn-ten Wohnsitz zu Tungeda). Diese 100 Gulden werden ihr folgenderGestalt jährlich geleistet, baar aus dem Geschosse und den Geldaufkünftenvom Dorfe Tungeda 63 Gulden, 5>/2 Malter Gemeng-Korn (Weitzen undRocken) ä Malter 3 Gulden und 5 '/a Malter Hafer ä Malter 1 Gulden,welche von dem Hofe, den Hermann Bramberg damals bebaute, gelie-fert werden sollen, die Nutzung von 40 Acker Holz am Haynich, zu 10Gulden angeschlagen, und endlich 5 Acker Wiesen pro Acker zu 1 Gul-den gerechnet (Reg. 303 der II. Sammlung).
Mittelst der Verschreibung des Herzogs Wilhelm vom Dienstag vorViti (15. Juni) 1480 erlangten die beiden Brüder auch die eventuelleNachfolge in die Pfandschaft des Hofs und Dorfs Brüheim, wie solcheihr Vetter Hans zu Haina für 150 Mark löthigen Silbers mit Genehmi-gung des Herzogs Wilhelm von Hermann Schaff eingelöst und ansich gebracht hatte, es gehörten zu dieser Pfandschaft 10 löthige MarkSilbers an jährlicher Bente aus dem Dorfe Brüheim mit Gerichten, einVorwerk von 4 Hufen und eine Wiese, was den ursprünglichen Bestanddes s. g. Steinhofs zu Brüheim ausmachte, und behielt sich der Herzogdie Wiedereinlösung vor, wiewohl er das Pfandrecht den Vettern desStammes Wangenheim als rechtes Mannlehn verlieh (Beg. 304 der II.Sammlung).
1483 am Freitag nach Johannis wurde Bernhardt von Wangen-heiin zu Wangenheim gesessen vom Abte Johann zu Fulda mit derHälfte von Hayna beliehen ,,toie folches von feinern vater feiigen Han-,,fsen ton Wangenheim uff Ihn kommen iß," und ihm darüber einBrief zugestellt, welcher mehr ein Muthschein als ein Lehnbrief ist, undwahrscheinlich ihm auf Ableben seines Bruders Han s ertheilt wurde. DerAusdruck zu Wungenheim, gefeffen bedeutet wohl soviel als des StammsWangenheim (Beg. 309 der II. u. 241 der I. Sammlung).
Im Jahre 1485 am Sonnabend nach Lucae confirmirte Bernhardeinen Zinsverkanf zu Haina an das Liebfrauenstift zu Eisenach und amMontage nach Dorothee desselben Jahres verkaufte er mit Mar gare thaseiner ehelichen Wirthin eine Bente von 25 Gulden an den DechantenHerrn Dietrich Hopphing zu Eisenach (Diese Notizen hat der seligeProf. Bein zu Eisenach mir aus einem alten Cop.-Buch des Stifts imWeimarschen Archive gegeben, ich habe jedoch später die Abschrift derUrkunden nicht erlangen können).