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II. Buch. Erster Abschnitt.
Die elfte Generation.
a. Stamm Wangenheim.
1. Ritters Claus Nachkommen: 38. Friedrich XL, 1487—1490.
2. Die Nachkommen von Hans, Friedrichs IX. Sohn: 39. Hans V.,
1480—1483. 40. Bernhard, 1477-1519. Gemahlin Margaretha von
Boineburg, lebt noch 1531.
b. Stamm Winteratein.
1. Lutzens Nachkommen: Witwe Anna von Erffa. 41. Lutz X. , 1469—1492.
42. Hans VI., 1469—1505. Gemahlin Katharina v. Nismitz.
Anna vermählte Schenck von Geyern.
Katharina und Margaretha , im Kloster S. Katharinae vor Eisenach.
2. Friedrichs X. Söhne: Wittwe Margaretha. 43. Friedrich XII., 1479-1536.
44. Apel VI., 1479 -1540.
a. Stamm Wangenheim.xi. Ge- y on ^ en beiden Söhnen des bei Aufsie: gebliebenen Ritter Jacobs.
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dem Ritter Claus und dessen Bruder Hans, hinterliess nur der erstetemännliche Nachkommen, und zwar einen Sohn:
38. Friedrich XI., 1487—1490,welchen wir zuerst in dem Lehnbriefe de dato Gotha Donnerstag nachLeonhardi 1487 neben seinem Vater genannt finden (Reg. 319 der II,Sammlung) und welcher uns dann noch einmal in dem Schreiben entge-gentritt, welches er am Sonntage Trinitatis 1490 an die Lehnsherrn rich-tet, und worin er hervorhebt, dass er einige Jahre abwesend in den Nie-derlanden gewesen, und mittlerer Weile sein Vetter (eigentlich Oheim)Hans der Aeltere gestorben sei, welcher seiner Hausfrau nun den grös-sern Theil seiner Güter zum Leibgedinge habe verschreiben lassen. Un-ter Andern sei derselben auch das Vorwerk zu Wangenheim und einigeUnterthanen verschrieben, welche ausser andern Zinsen 36 Malter Haferjährlich zinsen müssten. Hansens Wittwe verlange nun aber auch Dien-ste, Erohnen und alle sonstigen Gerechtigkeiten von diesen Männern, wor-über im Leibgedingsbriefe nichts gesagt sei, diese könne er ihr nichtzugestehen, denn da er sonst nichts von dem durchlauchtigen Lehnsherrnhabe, so vermöge er sonst auch seine Lehndienste nicht zu leisten. Däninbittet er, dass Ihre Fürstlichen Gnaden seine Arrnuth, und dass Niemandwährend seiner Abwesenheit seine Interessen gehörig gewahrt habe, be-rücksichtigen und ihn gegen die unberechtigten Ansprüche der Win«schützen möge (Reg. 326 der IL Sammlung).
Welchen Erfolg das Schreiben gehabt, ist nicht zu ersehen, Frie-drich muss aber bald, ohne Nachkommen gestorben sein, denn im Lehn-