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IL Buch. Erster Abschnitt.
x. Ge- welche er von seinen Eltern ererbt, und damit wohl ziemlich seinen gan-zen Besitz, soweit derselbe disponibel war, mit einzigem Ausschluss vonHayna (Reg. 298 der II. Sammlung). Vielleicht war erst bei Gelegen-heit dieser Leibgedingbestätigung der Verkauf des Steinhofs von Her-mann Schaf an HanB von Wangenheim zur landesherrlichen Cogni-tion gekommen, denn erst am Dienstage vor Viti 1480 erfolgte die Ge-nehmigung des Herzogs Wilhelm zu dieser Pfandschaftsübertragung zu-gleich mit der Zusicherung, dass das Pfandrecht auch auf Hansens Ag-naten, zunächst auf Ritter Claufs und seine Leibes-Lehns-Erben, nachderen Abgang aber auf Bernhard und Hans v. Wangenheim zu Tun-geda übergehen, und das Pfandgut in Mannlehngut verwandelt sein solle(Reg. 304 der IL Sammlung).
Wie Hans 1485 die Guts-Antheile seines Bruders Ritter Claus zurAbnutzung für seine Vorschüsse erwarb, und dass er vor 1490, wo seinNeffe Priedrich sich über das Leibgeding seiner Witwe beschwerte, ge-storben sein muss, haben wir theils bei Ritter Claus schon erzählt; theilswerden wir darauf später zurückkommen. Möglicher Weise wäre er der-jenige Hans v. Wangenheim, welchen Gleichenstein in der Gothadiplomalica 1490 bei Aschaffenburg bleiben lässt, bei seinem vorge-rücktem Alter ist dies aber nicht wahrscheinlich.
Von den beiden nachgelassenen Töchtern des Ritters Jacob, Annaund Jutta gibt uns die Urkunde vom Elisabeths-Tage 1441 die erste Nach-richt, mittelst welcher diese beiden Klosterschwestern mit Einwilligungder Aebtissin des St. Katharinen-Klosters vor Eisenach, KatharinaGeczin zu Gunsten ihres Bruders Hans auf diejenigen 10 Schock Gro-schen Verzicht leisten, welche ihnen jährlich aus dem Geschosse des FleckensHayna verschrieben waren, indem sie zugleich den darüber ausgestelltenbesiegelten Brief ihrem Bruder zurückgeben (Reg. 278 der IL Sammlung).Ueber Jutta haben wir nun keine weitere Kunde, als die, dass sie 1479noch im Kloster gelebt (Reg. 233 b der ersten Sammlung). Anna aberbegegnet uns noch mehrfach als
Aebtissin Anna von Wangenheim zu St. Katharinen-Kloster vorEisenach.
Als solche belehnte sie am Donnerstage nach Exaudi 1467 die StadtWaltershausen mit einem, zu einer gemeinen Viehtrifft benutzten Gutezu Langenhayn (Reg. 219 der ersten Sammlung).
Am 10. Mai 1471 genehmigt sie eine Verpfändung von 5 Acker klö-sterlichen Lehn-Landes vor Eisenach (Reg. 291 der IL Sammlung).
Am St. Veitstage (15. Juni) 1475 bestätigt sie einen Rentenverkaufvon l'/4 Rheinischen Gulden aus l'/4 Hufe Landes in Oesterbehringen,welche Berit Senner bebaut, und wofür der Vicar Nicolaus Weyner
herrn