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II. Buch. Erster Abschnitt.
x - Ge " sich bis zum Jahre 1439 fortgesetzt zu haben (Reff 269, 275 und 270
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der II. Sammlung).
Der eigentliche Gegenstand dieser Streitigkeiten bleibt dunkel, an-scheinend handelt es sich zunächst um einen geschehenen Todschlag aufstreitigem Gebiete, und um dafür genommene Rache und angerichtetenSchaden von Seiten eines reisigen Knechts Hans Alheit, welcher Wan-genheimscher Unterthan und wahrscheinlich in Tungeda sesshaft war,denen von Erfa und Wintzingerode abgesagt und sie befehdet hatte.Heinrich von Wintzingerode war aber um diese Zeit Hauptmannder Stadt Erfurt, hatte eine von Ebeleben, Apel von EbelebensSchwester zur Frau und war dadurch jedenfalls mit denen von Erfa undauch denen von Wangenheim verschwägert. Er kaufte gemeinschaft-lich mit Hans von Erfa im Jahre 1437 von Lutz von Varnrode(welcher um dieselbe Zeit Sätelstedt an den Wintersteiner Hans ver-kaufte) das Dorf Eben heim mit Ausnahme des Kirchlehns für 300 Rhei-nische Gulden, acquirirte darauf bald den Erffaschen Antheil und Hesssich 1438 von den Grafen v. Bcichlingen mit den ehemals ErffaschenGütern belehnen. 1439 verpfändet Churmainz ihm Treffurt für 4041/2Mark Silbers (Stammbaum der Familie von Wintzingerode. Göttin-gen 1848, p. 11).
1441 am 19. Novbr. gaben die beiden im Katharinen-Kloster zu Ei-senach eingekleideten Töchter Jacobs v Wangenheim Anna undJutta diesem ihren Bruder Hans die Verschreibung über 10 Schock Gro-schen Jahreszins, aus dem Geschosse zu Haina, zurück (Reg. 278 der ILSammlung).
1442 am Sonnabend vor Quasimodogeniti erkaufte er von DietrichArchfeld dem Aeltern I1/2 Hufe Ackerland und 5 Acker Wiesen vondessen Burglehn zu Wangenheim, welches derselbe von Hans demAeltern zu Winterstein zu Lehn hatte. Um diesen nun für die aufge-gebene Lehnsherrlichkeit zu entschädigen, trat Hans ihm das ihm zuste-hende Sechstel an der allen von Wangenheim zustehenden Lehnsherr-lichkeit über anderthalb Hufen desselben Dietrich Archfeld, einen Hofund 4'/2 Hufe Landes des Dietrich Rübe zu Wangenheim und des-sen Gehölz am Schäferberge, auf dem Haynich und soviel von der Lehns-herrlichkeit über Hermann Knoblauchs Güter zu Hochheim ab, alsnöthig um jenes abgetretene lehnsherrliche Recht zu aequivaliren (Beg. 195der I. Sammlung). Sein Oheim Friedrich stimmt bei und untersiegeltdie Urkunde mit; Ritters Claus, des Ausstellers der Urkunde Bruder, aberwird nicht erwähnt, und scheint seine Zustimmung auf andere Weise her-beigeschafft zu sein. Bemerkenswerth ist es aber, dass hiernach die Lehns-herrlichkeit in ihrer ideellen Theilung im Stamme Wangenheim nichtin stirpes, sondern in caplia getheilt von den Betheiligten angesehen ist.