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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Erster Abschnitt.

ix. Ge- folgenden Jahrs 1459 übergab Graf Wilhelm von Henneberg für sich

uerution

und seine Brüder Johann und Berthold den Hennebergschen Antheilam Schloss Wallenburg (dessen andere Hälfte, früher im Fuldaschenund jetzt im Würzburgsehen Besitz, aber den Grafen von Gleichen ver-pfändet war) an unsern Hans von Wangenheim und dessen SöhneBalthasar, Lucze, Apel, Friedrich und Hans auf 12 Jahre inAmtmanns Weise zu getreulicher Bewahrung und Vertheidigung auf ihreeigene Kosten, wofür sie neben der Benutzung der zum Schlosse gehöri-gen Aecker und Wiesen, der Feuerung aus den Forsten und der Jagdauf der Seite nach Schmalkalden zu, noch 20 Malter Rocken und 20Malter Hafer Schmalkalder Maasses und ein Fuder Wein jährlich zugemessen haben sollten. Eine Verpfändung und Zahlung einer Pfand-summe fand dabei ebensowenig statt, als dies früher bei denen v. Herdader Fall gewesen war, welchen Walle'nburg auf 10 Jahre von 1449bis 1459 in ähnlicher Weise übertragen gewesen war; es scheint vielmehrein eigentliches Dienstverhältniss hier constituirt zu sein, freilich mit be-sonderer Rücksicht auf die Vertheidigung der Burg (Reg. 211 der I.Sammlung). Hans von Wangenheim mag dabei hauptsächlich vonder Rücksicht geleitet sein, seinen zahlreichen Söhnen möglichst allen eineVeste als ritterlichen Sitz zu schaffen, und die Sachbarschaft zwischenWallenburg und Winter stein machte den Besitz der erstgenanntenBurg für ihn gewiss besonders angenehm, wie seinem Vater Lucz da-rum die Pfandschaft von Altenstein besonders willkommen gewesenwar. Den Ablauf der bestallungsmässigen 12 Jahre erlebte er nicht, undscheint nach deren Ablauf die Bestallung auch seinen Söhnen nicht er-neuert zu sein.

Im Jahre 1462 am Mittwoch nach Judica finden wir Hans den Ael-tern wieder in Gemeinschaft mit seinen sämmtlichen Söhnen, unter wel-chen jetzt auch der Jüngste Georg genannt und Hans, welcher die Rit-terwürde erlangt hat, vorangestellt wird, handeln, als er dem Probst desWeissfrauen-Xlosters zu Erfurt Johann Hefs, dem Heinrich Bern-hard und der Katharin Pabst zu Erfurt für empfangene 200 SchockGroschen eine Leib-Rente von jährlich 20 Schock Groschen verschreibt,und dieselbe auf seine Jahr-Renten aus Sonneborn anweist (Reg. 215der I. Sammlung). Im folgenden Jahre 1463 am Mittwoch S. Thomä se-hen wir ihn aber schon wieder bei dem Bürger Hermann Grifsen zuWaltershausen eine Anleihe von 100 Schock Groschen machen, fürwelche 8 pro Cent Zinsen auf die Sonneborner Jahrs-Renten angewiesenwurden, und lösten seine Söhne die desfallsige Verschreibung später miteiner bei Heinrich Schmidt zu Waltershausen gegen Leibrente auf-genommenen Summe wieder ein (Reg. 217 der I. Sammlung).

1467 am Donnerstag nach Bonifacii (5. Juni) macht Hans mit sei-