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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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IX. Gener. Hans I. 14111470.

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alljährlich nach den Advents-Preisen zu Eisenach zu Gelde angeschlagen IX - .° e-und danach an der gesammten Schuld abgerechnet werden soll. Ein Ver-gleich wobei das Capitel offenbar keinen Schaden erlitt (Reg. 204 der I.Sammlung). Der Ausdruckborme kamer" in der Urkunde der uns frü-her dunkel geblieben war, ist durch sein öfteres Vorkommen in Urkun-den uns seitdem aufgeklärt und bezeichnet nicht das Aichamt, sonderndie Münze zu Erfurt.

Am Bonifaciustage 1451 ertheilte Abt Reinhard von Fulda ihmeinen neuen Lehnbrief über Sonneborn, in welchem von nun an auchdie Ansprüche auf Schloss St ein au mit aufgenommen werden (Reg. 205der I. Sammlung).

Ueber Hansens Antheil an dem damaligen durch die GebrüderVitzthum angefachten Krieg in Thüringen fehlt uns die Kunde, seinSohn Balthasar wurde aber bei der Einnahme von Dornburg durchHerzog Wilhelm mit gefangen (Reg. 206 der I. Sammlung).

Am 8. April 1454 verschrieb der alte Hans der Kloster-JungfrauAnna Huttern fiir ihre Lebenszeit eine Leib-Rente von jährlich 10 Gul-den aus dem Geschoss von Grossenbehringen (Reg. 209 der I. Samm-lung) und im Jahre 1455 erwirkte er einen lehnherrlichen Consens aufWolfsbehringen für Hermann von Heilingen wegen der 1446 vonihm erborgten und noch nicht zurückgezahlten 200 Gulden.

Zufolge den Thüringenschen Chroniken war im Jahre 1453 wiederumFehde zwischen denen von Wangenheim und denen von Boineburgausgebrochen, und warfen Hansens Söhne in der Folge den bis dahinzu den Wangenheimschen Mannen gezählten Berld und Hansen vonUtterodt vor, dass sie ihnen nicht den erforderlichen Beistand geleistethatten, wogegen die Utterod sich beschwerten, dass ein Wangenheim-seher Knecht Heinrich Juncker einem ihrer Schultheissen die Scheuneund ihr Heu abgebrannt habe, worüber am Montage S. Thomä 1456 eineVerhandlung zu Eisenach statt fand, wo am heiligen Christ-Abend des-selben Jahrs auch vom Hofgerichte eine Beschwerde des Herzogs Wil-helm über Lucz und Apel von Wangenheim, für sich ihren VaterHansund ihre übrigen Brüder, wegen Inhaftirung eines Herzoglichen Berg-werks-Beamten Berld Wiczel und Gefangenhaltung desselben in Win-terstein dahin gütlich verglichen wurde, dass der Gefangene freigege-ben wurde, die von Wangenheim sich aber verbindlich machten, demHerzoge nach voraufgegangener 14tägiger Ansage, mit 20 Beissigen mitGleven auf eigene Gefahr aber auf des Herzogs Kosten einen Monat langzu dienen (Reg. 285 und 286 der IL Sammlung).

1458 am Freitage nach Himmelfahrt bestätigt Hans von Wangen-heim als Erbenzins- und Lehnherr eine Schuldverschreibung des Hansniede zu Hochheim (Reg. 210 der I. Sammlung). Auf Michaelis des