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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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IX. Gener. Hans I. 14111470.

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Ein Streit, welchen er um diese Zeit mit dem Schotten-Kloster zu IX - Ge-

neratiou.

Erfurt und dem Geistlichen Herrn Matthias von Burffa hatte, undwelcher in eine Fehde ausgeartet war, wurde am Freitage nach Neu-jahr 1443 von dazu verordneten Mainzischen und Sächsischen Räthen zuWeimar in der Weise verglichen, dass Herr Matthias den Bann unddie geistlichen Strafen, womit der Abt des Schotten-Klosters Herrn Hansvon Wangenheim, dessen Sohn Balthasar, Friedrich Schaff undihre Helfer belegt hatte, auf nachgesuchte Absolution aufgehoben, und da-gegen alle Fehde von Stund an beigelegt sein, Herr Matthias aber seineKlage schriftlich dem Hans v. Wangenheim binnen Monatsfrist zustel-len , dieser binnen gleicher Frist darauf antworten und beide Theile dannzu Weimar die Entscheidung über ihren Streit zu gewärtigen haben sollten(Reg. 279 der IL Sammlung).

Im Laufe des Jahrs 1443 war nun Hans v. Wangenheim undseine Söhne wiedrum in eine Fehde mit den Gebrüdern Philipp, Rein-hardt, Heymbrod und Curd von Boyneburg verwickelt, deren ersteVeranlassung in Ansprüchen gelegen zu haben scheint, welche ein Boyne-burgscher Reissiger Heinrich Kotte und seine Söhne (wahrscheinlich zuder in Gr.-Behringen ansässigen Kotten-Familie gehörig) an die Her-ren von Wangenheim zu haben vermeinte, und welche von diesen nichtzugestanden, nun von den Dienstherrn des Kotten, denen von Boyne-burg, vertreten wurden. Die von Boyneburg hatten anscheinend dieOrtschaften mit einem Raubzuge heimgesucht und viele Beute und Gefan-gene gemacht, Hans von Wangenheini und seine Söhne waren nungegen die von Boyneburg gezogen, und auf beiden Seiten hatten sichGenossen, Helfer und Helfershelfer angeschlossen. Der Rath der StadtEisenach hatte vergeblich einen gütlichen Vergleich zwischen beiden Par-theien versucht, und nahmen sich darauf die beiderseitigen Landes- undLehnsherrn Herzog Wilhelm zu Sachsen und Landgraf Ludwig zuHessen der Sache an, geboten Frieden, und setzten auf Montag nachdem Neujahrstage 1445 einen Tag zu M'ühlhausen an, wo sie die Ent-scheidung abgaben, dass, weil eine Entscheidung nach strengem Rechtenach gelegin fachen den von Boyneburg etlicher maße zu fwer" wer-den würde, es bei dem Schiedssprüche des Raths zu Eisenach sein Be-wenden behalten solle, und ein neuer Tag auf den ersten Montag in denFasten zu Eisenach angesetzt werde, um jenen Spruch zur Vollziehungzu bringen. Es sollten nun alle Gefangene von beiden Seiten freigegeben,und alle gegenseitige Fordrungen, verbrieft oder unverbrieft, damit abge-than und todt sein (Reg. 287 der IL Sammlung).

Hans der von jetzt an gewöhnlich als Hans der Aeltere, im Ge-gensatz seiner beiden Vettern Hans vom Wangenheimschen Stamme undseines eigenen Sohns Hans, bezeichnet wird, lieh am Dorotheentage 144iJ