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II. Buch. Erster Abschnitt.
ix. Ge- Erfurter Copialbuche (Nro. 33) findet, welche jedoch den Sachverhalt nichtvollständig aufhellt. Danach erwiederte am Freitage nach Kiliani (8. Juli)1437 der Rath zu Erfurt ein Schreiben des Landgrafen, welches dieserwegen der Händel unsers Hans mit dem Vicar zu S. Severi in ErfurtHerrn Eberhard Leichberg und dessen Bruder Gotschalk Leich-berg Bürger zu Erfurt an den Rath erlassen hatte, ohne dass über denGegenstand der Händel etwas gesagt wäre, und am Donnerstag in dergemeinen Woche (die Woche nach Michaelis) 1437 schrieb der Rath zuErfurt an den Landgrafen, dass Herr Hans von Wangenheim dreiKnechte mit Kamen Hermann Schmalz, Hans Borr und DietmarHeck gefangen halte, welche auch in Erfurt wegen Brandes, MordsundRaubens angeklagt sein, und deren Auslieferung Hans von Wangen-heim ohne Genehmigung des Landgrafen verweigere. Der Rath bat des-halb Hänfen von Wangenheim die Auslieferung anzubefehlen. Auchhier fehlt der weitere Verlauf, wahrscheinlich hängt die Sache aber mitder Goldackerschen Fordrung zusammen, bei welcher Ernst von Win-tzingerode der Stadthauptmann betheiligt war.
In demselben Jahre 1437 räumte Berit Egerer zu Bruheim auchsein 1426 verpfändetes Vorwerk zu Brüheim seinen Gläubigern HansSchnerappen, Hans Körsener und Curd Lonebach mit Bewilligungdes Erbzinsherren Hans von Wangenheim zu eigenem Besitze ein (Reg191 der I. Sammlung).
1439 am Montage nach Frohnleichnam sollte Friedrich Schaf Na-mens des Landgrafen 200 Mark Silbers nach Erfurt bringen, um Hansvon Wangenheim für Brüheim abzufinden (Reg. 275 der IL Samm-lung in ßne). Dass die Zahlung geschehen constirt nicht.
Im Jahre 1440 gab das Ableben des Abts Johann von Fulda unddie Erwählung Hermanns von Buchenau zu seinem Nachfolger, sowieder Tod des Landgrafen Friedrieh des Jüngern die Veranlassung zurErneuerung sowohl der Fuldaschen als der Thüringenschen Lehnbriefe fürHans (Reg. 192 nnd 193 der ersten uud Reg. 277 der IL Sammlung).
In demselben Jahre verkaufte Hans einen Gulden Zins von einerHufe Landes zu Sonneborn an das Nicolai-Kloster zu Eisenach, wor-über Prof. Rein die Original-Urkunde im Archive zu Weimar eingese-hen hat, welche aber später dort nicht wieder hat aufgefunden werdenkönnen.
1442 am Dorothee-Tage (6. Februar) bestätigt erden v. Tolle Zcwil-ling in Sonneborn vorgenommenen Verkauf einer Jahres-Rente von ei-nem Gulden an die Vicarie in der Pfarrkirche zu Sonneborn, welche derPriester Herr Albrecht Ruchstein innehatte, und wurden dafür dreiAcker Feldes (d. h. in jedem Felde 3 also insgesammt 9 Acker) in Son-neborner Flur verpfändet (Reg. 196 der I. Sammlung).