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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Erster Abschnitt.

ix Ge- bomer Jahres-Aufkünfte zum Pfände setzten (Reg. 176 der I. Sammlung).Eine Schuld, welche erst 1524 wieder eingelöst wurde.

Georg von Wangenheim muss bald darauf, und wahrscheinlichunverheirathet gestorben sein, denn bereits am Donnerstage vor Mariae Rei-nigung (2. Februar) 1430 empfing Hans vom Abte Johann von Fuldaeinen Muthschein wegen der Lehn über Sonnebornals die von sinenEidern vnd mit namen von Fritzen von Wangheim rilther seligen vndvon lotzen vnd Jörgen uff yn geßorlin vnd komen fin" (Reg. 178 derI. Sammlung).

Die Belehnung erfolgte erst 1432 am Dienstag vor Bartholomäi (Reg.183 der ersten Sammlung).

1431 am Tage Julianae (16. Februar) befreite Hans von Wangen-heim einen Hof, ein Viertel Landes und eine Wiese zu Bruneim zuGunsten des Katharinen-Klosters zu Eisenach und zum Trost seiner El-tern seliger und um aller Gläubigen Seelen Willen, dergestallt, dass dieseBesitzung, wie andere Güter des Klosters in der Herrschaft Wangenheimvon allen Zins und Abgaben frei bleiben sollen, so lange das Kloster die-selben selbst besitze oder an andere Personen vom Kloster weiter einge-than oder versetzt werden würden. Wenn aber diese Inhaber und Käuferder Güter des Klosters, dieselben weiter verkauften und versetzten, solltedie zugestandene Freiheit wieder aufhören, wenn Junker Hans oderseine Nachkommen, dieselbe nicht ausdrücklich ferner bewilligen wollten(Reg. 181 der I. Sammlung).

1431 am Dienstag nach Urbani (25. Mai) kaufte Hans von Heinrichvon Byembach und dessen Ehefrau Elze den Backofen zu Brüheim,welchen der Verkäufer früher von Hermann von Reckrodt erkaufthaben wollte, welchen aber schon Hanfens Vater Lucz VIII. im Jahre1377 von Gurd von Utenrode erkauft hatte. Da ein Kaufgeld jetztnicht genannt wird, so handelte es sich wahrscheinlich nur um die Be-seitigung einer Einsprache des von Byembach gegen den frühern Ver-kauf (Reg. 182 der I. Sammlung).

Hans scheint die für die Verhältnisse seiner Zeit und für das Wohlseiner Familie gewiss sehr richtige Tendenz verfolgt zu haben, nicht al-lein durch Ankauf und Erwerb von Immobilien seinen Grundbesitz zu ver-mehren, sondern auch den altväterlichen Besitz durch möglichste Rück-erwerbung der von seinen Vorfahren an die Burgmänner zu Wangen-heim und andere rittermässige Mannen zur Gewinnung eines möglichstausgedehnten ritterlichen Gefolges ausgethanen Lehnschaften wieder zuconsolidiren, da nach Verlust der allodialen Freiheit der Stamms-Herr-schaft die äussere Stellung den bisherigen Mannen und Vassalien gegen-über wesentlich verändert war, und fortan die immer straffer sich ausbil-denden Territorialhoheit und Lehnsherrlichkeit des Wettin'schen Fürsten-