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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Erster Abschnitt.

ix. Ge- stian v. Witzleben, als Berld von der Afleburg in der Leibge-

neration. ' ° 6

dings-Verschreibung ihre Schwäger genannt werden. Aber auch durcheine andere Urkunde wird dies bestätigt, welche wir nachträglich im Dres-dener Archive aufgefunden haben, denn sub dato Gotha am Mittwochnach Mariae Heimsuchung 1436 verleiht der Landgraf Friedrich demFischmeister zu Weifsenfee Hans v. Netern den Weidich am Obern-See vor der Stadt Weifsensee, so der Bruch genannt wird, und vormalsdenen v. Kranichborn gehört hat, nebst andern Gütern aber mit desv. Kranichborn Tochter an Hans von Wangenheim gekommen, und vondiesem an eine Bürgerin zu Weifsenfee Margaretha Fränckin über-lassen worden, zu rechtem freien Mannlehn (Dresdener Cop.-B. 16 fol. 121).

Es ergibt sich daraus, dass Hans von Wangenheims Besitzungenin Weifsenfee, welche er 1436 wieder an den Landgrafen zur Bezah-lung des Kaufgeldes für Schloss Scharffenberg abtritt, zum Heiraths-gute seiner Gemahlin, der Tochter Albrechts v. Kranichborn (welchenBeg. 119 dieser Sammlung uns als Hofmeister des Landgrafen zeigt) ge-hört haben, welches nach dem Umfange des ihr vermachten Witthumsbedeutend gewesen sein mag. Der AVeifsenfeer Weinberg, welchen nochHans des Aeltern spätere Nachkomme besassen, ist wohl ein Best davon.

Zwischen den oben erwähnten Leibgedings-Bestätigungen von Seitender beiden Lehnherrn fällt der Abschluss der vetterlichen Einigung vomMontage nach Pfingsten 1421, wodurch die zwischen dem Bitter Frie-drich von W^angenheim und seinem Neffen Hans anscheinend überdie Erbschaft Apels III., ihres Bruders und resp. Oheims, entstandenenIrrungen unter Vermittlung Friedrich des Aeltern vom Stamme Wan-genheim, dessen Sohn Bitter Jacob, und ihres befreundeten EghardWifze beigelegt und dahin verglichen wurden, dass Friedrich den obern,Hans den untern Theil des Schlosses Winterstein wie sie beide die-selben besessen auch ferner behalten sollten, dass ein Burgfriedebrief we-gen des Schlosses Winterftein, gleich dem über das Schloss Wangen-heim bestehenden, errichtet werde, dass ferner Apels bisher ungetheiltgebliebenen, hinterlassenen Güter gleich getheilt, auch Grofsen-Beh-ringen gleich getheilt werden solle, wobei Hans von den jährlichenAufkünften nur ein Pfund Geldes voraus haben solle, da sein Vater das-selbe mit eigenem Gelde wieder eingelöst habe, und also Friedrich dieHälfte der ausgelegten Summe erst vergüten müsse, wenn er auch darantheilnehmen wolle. Daneben versprach Friedrich, welchen wir als da-maligen Bath des Landgrafen Friedrich des Jüngern seiner Zeit kennengelernt haben, seinem Neffen Hans zur Erlangung der landgräflichen Be-stätigung des Leibgedinges für seine Hausfrau Anna behülflich zu sein,und selbst seine Einwilligung und Fördrung dazu zu geben (Beg. 168 derI. Sammlung).