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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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II. Buch. Erster Abschnitt.

ix. Ge- Ij UCZ von Varnrode, Heinrich von Erffa, Heinrich und Diet-

neratlos.

rieh v. Witzleben auf Wendelftein, Burghardt von Hauwetal,Friczsche von Herda, Hans von Varnrode dem Aeltern und Her-mann von Harftall als Bürgen des Landgrafen Friedrich des Jün-gern, als dieser sich gegen Helwig von Buckufs nnd dessen HausfrauGrethe, ihnen zur getreuen Hand aber gegen Heinrich von Boine-burg genannt Hohnftein zu einer Schuld von 1000 Gulden bekennt (Heg,223 der IL Sammlung).

Während Hans mit seinem Oheim Friedrich anscheinend ihre ge-meinschaftlichen vom landgräflichen Hause und vom Stifte Fulda relevi-renden Lehne auch in ungetheiltem Besitze hatte, scheint dagegen derAllodialbesitz zwischen beiden, jedoch mit Vorbehalt der Succession undBevorzugung des Mannstammes vor der weiblichen Descendenz, getheiltgewesen zu sein. Daher konnte Han6 sein altväterliches Vorwerk zuSchönau mit der dortigen Mühle und allem Zubehör, welches von seinenEltern dem Christian Königsfee und Heinrich Phlüger (beide Ei-senacher Bürger) für 80 gute Bheinische Gulden versetzt gewesen war,gegen Erlegung dieser Pfandsumme seinem ehemaligen Schreiber dem Bür-ger Heinrich Friese zu Eisenach, dessen Ehefrau Feinen und Hansund Jutten ihren Kindern mittelst Lehnbriefs vom 23. April 1416 zuErblehn unter Vorbehalt eines jährlichen Erbzinses von einem SchillingLand-Pfennigen übertragen, und für den Fall seines eigenen kinderlosenAblebens seinem Oheim dem Bitter Friedrich nnd dessen Erben nurdiesen Erbzins vorbehalten. Dass seine Mutter und seine Schwester Katha-rina, neben Heintz Phluger, Conr. Wüste, Johannes Trüglebenseinem jetzigen Schreiber, Heinr. Herbsleben und Andern seines Hofge-sindes und seiner Diener den Erbleihebrief bezeugen, gilt uns als ein Be-leg dafür, dass diese Verleihung als ein Akt der Gunstbezeugung für ge-leistete gute Dienste im Kreise seiner Hausgenossen und Dienerschaftvorgenommen wurde, und seine Mutter und Schwester dem noch unver-heiratheten jungen Herrn Haus hielten, dass dieses Haus aber splendidund für einen jungen Edelmann grossartig genug, in Erinnerung an denfreien Herrenstand, den der Vater erst aufgegeben, aufgezogen war (Re-geste 159 der I. Sammlung).

Dass Hans von Wangenheim am 21. Januar 1417 mit sinem Vet-ter Kitter Jacob vom Wangenheim'schen Stamme eine Bürgschaft fürGraf Heinrich von Schwarzburg übernahm, haben wir bei der Le-bensbeschreibung Jacobs bereits angeführt (Beg. 232 der IL Sammlung).

Wir finden nun unsern Hans zunächst im Jahre 1420 wieder, woer mit seinen nicht genannten Helfern in eine Fehde mit denen von Kau-ft ein und v. Bengelderode verwickelt war, über deren Veranlassunguns die nähere Kunde abgeht, zu deren Beilegung aber von Seiten der