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Beiträge zu einer Familien-Geschichte der Freiherren von Wangenheim beider Stämme, Wangenheim und Winterstein ...
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IX. Gener. 26. Apel IV. 1412- 1430.

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IX. Bruder neben diesem und seinen Neffen Claus und Hans, Ritter lx - G °-

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Jacobs Dohnen, wieder genannt.

Aus den Notizen im Handelsbuche Landgraf Friedrich der Jüngerezum Jahre 1432 ersehen wir, dass ihm am Sonnabend vor Walpurgis die-ses Jahrs der Landgraf 80 Gulden auf Creuzbürg für Pferde-Verlustund Schaden im Kriege verschrieb, und am Tage Laurentii ihm zu Ei-senach für einen Hengst, den der Landgraf selbst reiten wollte, 58 Gul-den schuldig wurde (Reg. 265 der II. Sammlung).

1434 auf Kreuzes-Erhöhung (14. Septbr.) finden wir Apel von Wan-genheim unter den Schieds-Richtern, welche im Prediger-Kloster zu Ei-senach die Irrungen entschieden, welche zwischen dem Landgrafen undHermann von Reckerodt wegen des Schlosses Kreyenberg und derFordrungen des Letztern an Erstem bis dahin stattgefunden hatten (Reg.267 der IL Sammlung).

1435 am Montage nach Epiphanias fand zu Weifsenfee vor denlandgräfiichen Räthen eine Verhandlung zwischen Apel von Wangen-heim und Heinrich von Wintzingerode wegen eines getödteten Man-nes statt, ohne dass wir Näheres über das Streit-Object ermitteln können.(ßeg. 269 der IL Sammlung). Der Streit scheint jedoch fortgegangen zusein, und weitere Dimensionen angenommen zu haben, indem auch HansundClaufs v. Wangenheim und die von Erffa darein verwickelt zusein scheinen, und die Verhandlungen sich in die Jahre 1438 u. 1439ausdehnen (Reg. 275 der IL Sammlung), wobei jedoch Apel von Wan-genheim nicht mehr genannt wird.

Ihn finden wir vielmehr am Dienstag nach Walpurgis (1. May) 1435zum letzten Male erwähnt, wo er mit seinem Bruder Friedrich undseinem Neffen Claus und mit Friedrich Koller dem Aeltern für sei-nen Wintersteiner Vetter Hans eine Bürgschaft gegen Hermann Gold-acker über 200 Gulden, wie früher bereits vorgekommen, übernimmt(Reg. 186 der I. Sammlung).

Was Schannat 1432 von einem Apelo, Apelonis filius, und 1441von der Belehnung eines Apels anführt, ist jedenfalls ein Irrthum, dennam Montage nach Bonifacii 1440 sind sein Bruder Friedrich und seineXeffen Herr Claus der Ritter und Hans dessen Bruder in Weimar be-lehnt, und seiner geschieht keine Erwähnung mehr, und wir müssen alsoannehmen, dass er zwischen 1435 und 1438 ohne Hinterlassung männli-cher Descendenz verstorben ist.

Wenn jedoch nach Schannat Client. Fuld. p. 97 Hermann vonGreufsen junior Namens seiner Ehefrau Katharina von Wangenheimim Jahre 1442 mit dem Dotalgute belehnt sein soll, welches aus der Erb-schaft ihres Vaters Apel auf sie gefallen, so müsste er verheirathet ge-